Bis 31.5.2010 war ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt. (Mitte Juni 2010 erhielt ich ca. 1900 Euro Steuererstattung vom Finanzamt. Weitere Einnahmen gab es nicht.)
Rechtzeitig im April habe ich einen Antrag auf Alg 1 gestellt.
Dieser wurde jedoch abgelehnt (auch der Widerspruch), da mir 10 Tage von 360 Tagen zur Erreichung des Anspruchs auf Alg 1 fehlen.
Anfang August 2010 habe ich den Antrag auf Alg 2 eingereicht.
Dieser wurde dann bewilligt (ca. 800 Euro pro Monat).
Ich legte Widerspruch ein und sagte, dass ich bereits ab 1.6.2010 Alg 2 erhalten müsste, da ich zu diesem Zeitpunkt Alg1 beantragt hatte.
Nach längerer Prüfung erhielt ich nun von der ARGE folgende Aussage:
Im Prinzip hätte ich tatsächlich Anspruch auf Alg 2 ab 1.6.2010.
Da mir aber Mitte Juni die Steuererstattung zuging, bekäme ich dann 6 Monate lang ca. 300 Euro weniger, was mich insgesamt gegenüber dem vollen Alg2-Bezug ab Anfang August schlechter stellen würde.
Kann das sein?
(6x300 Euro sind mit 1800 Euro in der Tat annähernd soviel wie 1900 Euro.)
Eigentlich müsste der Bescheid nun lt. ARGE zu meinen Ungunsten geändert werden. Aufgrund technischer Schwierigkeiten mit der EDV wurde mir aber angeboten auf meinen Alg2-Anspruch für Juni, Juli und Anfang August zu verzichten. Ich soll dann eine entsprechende schriftliche Erklärung einreichen.
Kann das sinnvoll sein?
Merkwürdig finde ich auch, warum die Arge dann nicht direkt das Alg 2 gekürzt hat. Es kann doch nicht sein, dass ich durch späteres Antragstellen mich besser stelle, oder? (Wobei das natürlich auch nur ein Fehler der Arge gewesen sein kann. Und die Arge das Recht hat eigene Fehler zugunsten des Antragstellers fehlerhaft lassen darf...)
(Auch die Krankenkasse hat wegen des Zeitraums schon nachgefragt. Schließlich entstehen so nochmal ca. 350 Euro Kosten.)
Für einen Rat bedanke ich mich im Voraus.