Hallo!
Ich habe folgendes Problem: Ich war Studentin und habe einen BaföG-Bescheid bekommen, der mir bis 11/2010 BaföG zusicherte. Ich habe dieses Jahr meine Diplomarbeit geschrieben und diese am 16.9.10 abgegeben. Nach schier unendlichem Warten habe ich gestern mein Abschlusszeugnis erhalten, seitdem weiß ich nun endlich dass ich meine Diplomarbeit bestanden hab. Nun hab ich leider im Internet (auf den Seiten vom Bafög-Rechner) gelesen, dass mir BaföG nur bis zu dem Monat zusteht, in dem ich die Arbeit abgegeben hab! Egal ob ich sie bestanden hab oder nicht!! Ich dachte man bekommt bis dahin Geld, wo man über das Prüfungsergebnis informiert wird, aber nein...
Ich beschwer mich deswegen schon beim BaföG-Amt, aber falls diese Beschwerde nicht berücksichtigt wird (wovon ich leider ausgehen muss), muss ich wahrscheinlich in den nächsten Wochen eine Rückzahlung von mehr als 1100 Euro leisten (= BaföG für 2 Monate, Okt. und Nov.)!! Auf den BaföG-Seiten steht, man soll dann sofort nach der Abgabe Hartz4 beantragen, aber da werdet ihr mir sicherlich zustimmen: Als immatrikulierte Studentin mit einem gültigen Bafög-Bescheid bis Nov. ohne bestandene Abschlussprüfung und -zeugnis hätte ich im Sept. nicht den Hauch einer Chance auf Geld von der ARGE gehabt.
Im übrigen war ich bereits mehrmals dort, das erste mal am 18. Okt., und wollte Hartz4 beantragen ab Dez., aber sobald ich jemandem erzählt hab, ich wäre noch Student, wurde "freundlich-sachlich" weggeschickt, erst letzte Woche wieder, wo ich mit meinen fast vollständigen Unterlagen dort erschien.
Nun meine Frage: Kann ich rückwirkend ab Okt. Hartz4 beantragen? Ich hab sonst keine Ahnung wovon ich die Bafög-Rückzahlung stämmen soll!
Vielen Dank fürs Lesen meines langen Textes, und fürs schnelle Antworten...
mfg Fee
PS: Nicht wundern, falls jemand meine bisherigen Forumsbeiträge gelesen hat... wie ihr seht, ändert sich meine Situation derzeit wöchentlich...