erstaustattung

  • hallo leute ich habe mal eine frage.ich ziehe von zuhause aus mit meiner tochter 4jahre alt.es ist unsere erste gemeinsame wohnung.jetzt hat meine betreuerrin mir gesagt ich soll den antrag auf erstaustattung schriftlich stellen und es ihr schicken.wie muss ich sowas denn schreiben?was muss im antrag vorkommen?würde mich um hilfe freuen.lg daniela

  • Hallo Daniela,


    das geht ziemlich formlos:


    Hiermit beantrage ich für meine Wohnungs-Erstausstattung gem. § 23 SGB II den Betrag von € ---,--


    Bevor Du das schreibst, solltest Du Dir eine Liste machen mit Allem, was Du an Möbeln und Hausrat benötigst, besuchst damit einen Gebrauchtmöbelmarkt und notierst Dir die entsprechenden Preise. Verzichte dabei auf Luxus aber vergiß die Vorhänge nicht!
    Viel Glück in der ersten, eigenen Wohnung!


    Gruß Gawain