Ein Eigentumswohnungsinhaber bezieht Grundsicherung im Alter. Wegen einer Behinderung bekommt er monatlich einen kleinen Zuschlag (rund 40 Euros mehr).
Die kleine Wohnung hat insgesamt einen erheblichen Renovierungsbedarf und hat u.a. keine Dusche bzw. Wascheinrichtung. Es ist nur ein WC und Kaltwaschbecken sowie eine Küchenspüle vorhanden.
Hat der Bezieher der Grundsicherung im Alter, Anspruch auf den Einbau einer Duschmöglichkeit bzw. Kostenübernahme für Renovierungen?
Danke