Umzug in eigene Wohnung

  • hallo,


    ich bin 27 jahre alt und wohne nach einer einjährigen haft übergangsweise wieder bei meiner mutter (auch h4).


    wir wohnen hier in einem sehr kleinen ort mit extrem schlechter verkehrsanbindung und hoher arbeitslosigkeit.


    ich möchte daher so schnell wie möglich in eine grössere stadt ziehen die mir auch möglichkeiten bietet wieder auf eigenen beinen zu stehen.


    meine fragen daher:


    1. muss mir das amt eine eigene wohnung (andere stadt, evtl. anderes bundesland) zahlen?
    wie sieht es da mit der kaution oder gar maklergebühr aus?


    2. habe ich anspruch auf eine neuausstattung? meine alte wohnung wurde während meiner abwesenheit geräumt und die möbel sind futsch. viel wird ja nicht benötigt: ein bett, ein schrank...


    mfg

  • auch ein hartz4er hat niederlassungsfreiheit. sofern die kosten für die neue wohnung angemessen sind, kannst du hinziehen, wo du willst. da du ohne genehmigung und ohne sichtbaren grund umziehen willst, gibt es von der arge keinerlei unterstützung, wie kaution, maklergebühr, umzugskosten oder erstausstattung.