Hallo zusammen,
Die volljährige Tochter wohnt bei der Mutter, die wieder verheiratet ist.Das Kind geht noch zur Schule. Für die Unterhaltsberechnung der Tochter verlangt der Anwalt Ihres ersten Mannes Auskunft über das Einkommen der Frau (und hier wird auch die Vorlage des letzten Steuerbescheids gefordert). Nun werden die Frau und ihr neuer Mann aber gemeinsam veranlagt, d.h. das Einkommen des Mannes ist aus dem Bescheid ersichtlich und die Anteile zur Steuersenkung des Mannes gehen in den Rückerstattungsbetrag ein.
Nun meine Frage:
Ist die Frau ihrem ersten Ehemann trotzdem verpflichtet, den Steuerbescheid vorzulegen? Der Anwalt meinte, es könnten die den neuen Mann betreffenden Teile ja geschwärzt werden. M.E. bringt das aber nichts, weil der Rückerstattungsbetrag ja nicht gesplittet ausgewiesen ist!
Vielen Dank für jede Antwort!