keine KDZ / Vermögensanrechnung

  • Ihr Lieben,


    meine 36 Jährige Schwester die zuvor noch nie Unterstütung vom Staat hatte verlor kürzlich ihren freiberuflichen Job.
    Da sie als freiberufliche nie in die ALV einzahlte fällt sie nun gleich in Hartz 4.


    Zum Fall:
    Sie hat ausschliesslich reines Aktienguthaben im Wert von knapp 11 000 Euro und wo sie daher über dem Freibetrag liegt. Ansonsten hat sie keinerlei Vermögen.


    Auch ein KfZ besitzt sie nicht.


    Meine Frage hierzu:


    Einem ALG 2 Empfänger steht ein angenmessenes KfZ zur Verfügung. Da aie aber kein KfZ hat stellt stellt sich bei mir die Frage ob ein angenmessner Wert eines KfZ den Freibetrag erhöht und so ihre Aktien nicht aufbrauchen müsste.
    Gibt es in diesem Fall eine Art Vermögensumwandlung das den Freibetrag durch das nicht besitzende KFZ erhöht.


    Und: Als freiberufliche hat sie nur wenig in die Rentenversicherung eingezahlt und benötigt daher einen Teil der Aktien (insbesondere die Sparfonds)für die Altersvorsorge.
    Würde es in diesem Fall eine besondere Härte vor liegen ?


    Über Eure Antworten, -insbesóndere von Profis oder die ähnliche Vorfálle kennen oder bewältigen haben müssen würd ich mich sehr freuen,


    DANKE.


    Lieber Gruss aus Nürnberg


    Sally

  • Zitat

    Gibt es in diesem Fall eine Art Vermögensumwandlung das den Freibetrag durch das nicht besitzende KFZ erhöht.


    ganz klar: nein!


    Zitat

    wenig in die Rentenversicherung eingezahlt und benötigt daher einen Teil der Aktien (insbesondere die Sparfonds)für die Altersvorsorge.
    Würde es in diesem Fall eine besondere Härte vor liegen ?


    interessiert keinen menschen. das aktuelle vermögen ist ausschlaggebend und muss in einem angemessenen zeitraum verbraucht werden.

  • Danke für Deine Infos lacki !!!


    Ich merke schon das ich meiner Schwester die Angst nicht nehmen kann uns sie wohl vor einer harten Zeit steheh wird.



    Erst heute erzählte sie mir das sie auch einen Wertpapierkredit in Höhe von 2000 aufgenommen hat. Diese 2000 sind in ihrem Aktienvermögen von den besagten 11 000 beinhaltet da sie sich mit diesen 2000 Aktien gekauft hat.


    Ich werd wohl mit der Ausage richtig liegen das ihr das Amt die 2000 nicht abzieht, oder ???




    Ebenso interessiert es wohl das Amt auch nicht wenn nur als Beispiel nächste Woche wieder eine Krise ausbricht und die Aktien wieder fallen.
    Dann hat sie einfach nur Pech gehabt das sie eine Woche zu früh den Antrag gestellt hat, oder ??


    Zudem ist sie seit ihrer Arbeitslosigkeit schwer depressiv....gehe aber davon aus das dies das Amt auch nicht interessieert.





    Also würde es so aussehen bei ihr:
    11 000 abzüglich Freibetrag 7000 = 4000 ......und die 4000 muss sie erst verbrauchen und erst dann gäbe es ALG 2.
    Also muss sie sich auch selber krankenversichern -.wird dieser KV Beitrag wenigestens an dem Geld das sie verbrauchen muss neben den Lebenskosten wie Miete usw mit angerechnet ?





    Finde es ihr (und allen Menschen denen es ähnlich ergeht) gegenüber unfair das man ihr das Geld nimmt da sie vorher noch nie arbeitslos war......zustimmen würd ich wenn sie schon seit Jahren vom Staat leben würde........


    Wenn ich hier alles lese was anderen schon angetan wurde (zurecht oder zuunrecht sei mal dahin gestellt) wird mir schwindelig und ich bin entsetzt welche Gesetzeslage hier in Deutschland herscht.
    Wenn ich das hier oder im TV so ab und dann verfolge in welche Ecke ALG 2 Empfänger gedrückt werden könnte man meinen sie sind die dümmsten hier mit denen man machen was man will.
    Ich finde so geht man nicht mit Menschen um. Aber in Deutschland ist ja alles bekanntlich etwas anders....


    Hoffe für alle die derzeit in der ALG 2 Sitiation sind bald den Weg finden um wieder raus aus dieser Situation zu kommen.

  • Zitat

    Ich werd wohl mit der Ausage richtig liegen das ihr das Amt die 2000 nicht abzieht, oder ???


    richtig, denn das sind private schulden und die sind nun mal nicht anrechnungsfähig.


    Zitat

    Ebenso interessiert es wohl das Amt auch nicht wenn nur als Beispiel nächste Woche wieder eine Krise ausbricht und die Aktien wieder fallen.
    Dann hat sie einfach nur Pech gehabt das sie eine Woche zu früh den Antrag gestellt hat, oder ??


    das vermögen wird ja zu einem stichtag festgestellt. daran richtet sich dann die entscheidung der arge. egal wie die entwickung am aktienmarkt ist.
    zu früh oder nicht, dass ist egal, denn die vermögensverhältnisse werden drei jahre rückwirkend überprüft.


    deine schwester ist 36 jahre alt. also 36 x 150 ist 5400 plus einen pauschalbetrag von 750 macht 6150 Euro freibetrag.also muss sie zunächst 4850 euro in einem angemessenen zeitraum verbrauchen. und man ist in der zeit auch nicht krankenversichert. also die pkv muss davon auch noch bezahlt werden.

  • Hei lacki,


    wie schon von mir nach Deinen seriösen Hinweisen angenommen ist alles das eingetroffen wie Du es schon geschildert hast.
    Ob Kfz, Kredit, nichts in die RV einbezahlt usw..........interessierte den Verein überhaupt nicht.


    Sie hat in ihrem Schreiben zuvor alles einzeln aufgegliedert.......die Herren dort sind da gar nicht eingegangen und haben das nicht mal näher erläutert warum z.B. der Kredit nicht berechnet wird usw.!


    Es hiess nur sie muss zuerst das Geld was über dem Freibetrag liegt verbrauchen und kann dann wieder einen Antrag stellen.
    Auch das sie derzeit schwer erkrankt ist juckt die dort rein null.



    Mich würde bloss interessieren ob so ein Mitarbeiter einfach ein Auge zu drücken könnte und z.B. die felenden Beiträge zur RV als besondere Härte sehen "könnte" und ihr damit den Freibetrag erhöht oder ob die Leute dort beim Arbeitsamt wirklich alles so knallhart durchziehen müssen.


    Sorry,,,aber schon irre wie da in DE mit den ALG 2 Empfängern umgegangen wird (u.a. was hier auch alles zu lesen ist)........als wären diese alle nur Abschaum.


    Irgendwer muss ja für die kranke Politik da oben herhalten.


    Irre irgendnwie das alles hier in DE.


    Sally

  • Zitat

    Mich würde bloss interessieren ob so ein Mitarbeiter einfach ein Auge zu drücken könnte und z.B. die felenden Beiträge zur RV als besondere Härte sehen "könnte" und ihr damit den Freibetrag erhöht oder ob die Leute dort beim Arbeitsamt wirklich alles so knallhart durchziehen müssen


    nein, da gibt es kein auge zudrücken, sondern da gelten die §§ des SGB2. auch werden die hartz4-bescheide immer noch von einem zweiten mitarbeiter gegengelesen.



    Zitat

    Sorry,,,aber schon irre wie da in DE mit den ALG 2 Empfängern umgegangen wird (u.a. was hier auch alles zu lesen ist)........als wären diese alle nur Abschaum....Irgendwer muss ja für die kranke Politik da oben herhalten.


    da haben es die menschen in den 190 anderen ländern besser. da gibt es nämlich keinerlei derart großzügig bemessene sozialleistungen. die brauchen sich dann wenigstens nicht über den schlechten umgang der nicht vorhandenen sozialbehörden argern.
    übrigens gehören deutschlands hartz4-empfänger zu den 20 prozent der reichsten menschen dieser welt.