Ihr Lieben,
meine 36 Jährige Schwester die zuvor noch nie Unterstütung vom Staat hatte verlor kürzlich ihren freiberuflichen Job.
Da sie als freiberufliche nie in die ALV einzahlte fällt sie nun gleich in Hartz 4.
Zum Fall:
Sie hat ausschliesslich reines Aktienguthaben im Wert von knapp 11 000 Euro und wo sie daher über dem Freibetrag liegt. Ansonsten hat sie keinerlei Vermögen.
Auch ein KfZ besitzt sie nicht.
Meine Frage hierzu:
Einem ALG 2 Empfänger steht ein angenmessenes KfZ zur Verfügung. Da aie aber kein KfZ hat stellt stellt sich bei mir die Frage ob ein angenmessner Wert eines KfZ den Freibetrag erhöht und so ihre Aktien nicht aufbrauchen müsste.
Gibt es in diesem Fall eine Art Vermögensumwandlung das den Freibetrag durch das nicht besitzende KFZ erhöht.
Und: Als freiberufliche hat sie nur wenig in die Rentenversicherung eingezahlt und benötigt daher einen Teil der Aktien (insbesondere die Sparfonds)für die Altersvorsorge.
Würde es in diesem Fall eine besondere Härte vor liegen ?
Über Eure Antworten, -insbesóndere von Profis oder die ähnliche Vorfálle kennen oder bewältigen haben müssen würd ich mich sehr freuen,
DANKE.
Lieber Gruss aus Nürnberg
Sally