Hallo zusammen,
steht jemanden nach erfolgreichem Ende einer Ausbildung ALG II (= Harz IV = Sozialhilfe) zu? In dem konkrtem Beispiel geht es um 19 Tage.
hier meine Frage bzw. mein Problem im einzelnen:
Ich bin Student und bekomme "Unterhaltsgeld" von meinen Eltern. Ich wohne in einem Studentenwohnheim, für den Miete anfällt.
Meine Ehefrau wohnt Mietfrei bei ihren Schwiegereltern. Meine Ehefrau und ich bilden eine Bedarfsgemeinschaft.
Das Unterhaltsgeld, welches ich bekomme, ist somit für uns beide.
Nach Abzug meiner Miete und meiner Lebenserhaltungskosten und Nachrichtenübermittlungskosten bleiben ca 140,-€ über (für uns beide).
Meine Ehefrau beendete zum 31.08. erfolgreich Ihre Ausbildung.
Sie fand ab 20.09 auch eine Arbeit für sich. Sie stellte für den Zeitraum 01.09 - 19.09 einen Antrag auf ALG II.
Sie musste dafür unter anderem Kontoauszüge vom : Juni,Juli, August dem Antrag beifügen.
Das tat sie.
Sie bekam einen Negativbescheid als Antwort.
Ich vermute als Schikane, weil sie der Aufforderung zum Beratungsgespräch, welches auf den 09.09 angesetzt war nicht folgte, sondern sich darauf berief, dass sie bei Antragstellung das Datum der Aufnahme ihrer Tätigkeit bekannt gab. Das kann man auch als Begründung ankreuzten und bräuchte somit nicht an dem Gespräch teilzunehmen. Damit würde aber die Sachbearbeiterin sich keine Vermittlung zuschreiben können.
Dem ist hinzuzufügen, dass Die Einladung zum Gespräch am 09.09 den Poststempel vom 07.09 enthält. Somit ist hier eine Terminfestsetzung innerhalb von weniger als 24 Stunden passiert.
Dagegen lege meine Ehefrau eine Beschwerde ein, die zwar beantwortet wurde, jedoch einen Charakter eines beiläufigen Schreibens erhielt, in dem nicht auf die Punkte eingegangen wurde.
Es kam auch zwischenzeitlich ein Negativbescheid.
Der Widerspruch folgte.
Als Antwort, bekam meine Ehefrau, sie müsse Kontoauszüge vom Sep und Okt einreichen sowie die Lohnabrechnungen für Sep und Okt.
Bei Antragstellung hat meine Frau bereits Ihren Arbeitsvertrag vorgelegt.
Hier nun meine Fragen:
1) Steht meine Frau ALG II von 01.09 bis einschließlich 19.09 anteilig zu?
2) Ist eine Fristsetzung binnen weniger als 24 Stunden rechtens?
3) Darf der Sachbearbeiter Lohnabrechnungen verlangen ? Falls ja für welche Zeiträume?
4) Dürfen spätere Einkommen (ab dem 20.09) auf den Antragsstellungszeitraum (01.09-19.09) rückwirkend berechnet werden?
5) Falls ich im Recht bin - an wen kann ich mich wenden, da der Eindruck bei mir entstanden ist, dass hier Absprachen unter den Sachbearbeitern entstanden? ( Wenn eine Fristsetzung von weniger als 24 Stunden rechtes ist, so ist auch die direkte Vorgesetzte involviert.)
vielen Dank im voraus!!!!!!