Kindergeld zu unrecht abgezogen!

  • Hallo,


    ich habe heute Mittag meinen neuen ALG II Bescheid aus dem Briefkasten geholt, dabei ist mir aufgefallen dass ich plötzlich 130€ mehr im Monat kriege. Habe im Rechnungsbogen natürlich sofort nachgeschaut wodran das liegt, dort musste ich feststellen das mir Monatelang 2x Kindergeld berechnet wurde obwohl ich nur für meinen Sohn Kindergeld bekomme, ich selbst kriege keins.
    Das heißt also mir wurde fast ein ganzes Jahr lang zu wenig Geld ausgezahlt, habe ich ein Recht darauf das von der ARGE zurück zu verlangen?


    Mfg

  • na dass hätte dir ja auch vorher auffallen müssen.
    eigentlich einspruch einlegen, aber:


    Zitat

    Es besteht eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids muss der Widerspruch bei der Behörde eingegangen sein.


    Zitat

    Fehlt dem Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, kann der Widerspruch auch noch bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe der Entscheidung eingelegt werden.


    wird aber bei dir nicht der fall sein! also pech gehabt!

  • Mir soll das auffallen und denen nicht? ;-)
    Ich hatte vor ein paar Monaten sogar noch einen Bescheid dass ich doch mal meinen Kindergeldbescheid einreichen soll, da haben ich denen schon gesagt das ich überhaupt kein Kindergeld kriege. Spätestens da hätten die das ja wohl ändern müssen.

  • Du kannst evtl. mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 (*glaube ich) Glück haben. ANtrag formlos stellen und hinweisen auf welchen Zeitraum er sich beziehen soll.

  • da


    nicht sagen, sondern alles schriftlich machen. nun sollte es zu spät sein. ob die nun auf guten willen machen, wage ich zu bezweifeln. aber probieren kannst du ja es mal.


    Als ich denen GESAGT habe dass ich keinen Bescheid über Kindergeld habe weil ich KEINS bekomme, hat die Dame sich das aufgeschrieben und ich musste es unterschreiben, also haben sie es schriftlich und es interessiert die trotzdem kein Stück.

  • Wie Bine schon geschrieben hat, solltest Du folgendes Schreiben an das Amt richten:


    Hiermit stelle ich gemäß § 44 SGB X Überprüfungsantrag bzgl. der Leistungsbescheide vom... bis...!
    Begründung: Mir wurde auf diesen Bescheiden Kindergeld angerechnet, welches ich nie bezogen habe!


    Gruß Gawain

  • Wie Bine schon geschrieben hat, solltest Du folgendes Schreiben an das Amt richten:


    Hiermit stelle ich gemäß § 44 SGB X Überprüfungsantrag bzgl. der Leistungsbescheide vom... bis...!
    Begründung: Mir wurde auf diesen Bescheiden Kindergeld angerechnet, welches ich nie bezogen habe!


    Gruß Gawain


    Danke, das hab ich auch jetzt vor. Komme grade vom Amt zurück und musste feststellen dass mir Kindergeld schon seit 2006 abgezogen wird.
    Sonst wollen die auch zu allem einen Bescheid haben und einen Kindergeldbescheid von mir habe ich nie hinterlegt. Was die sich alles rausnehmen nur weil man anscheinend anspruch auf Kindergeld hat. :mad:


    Muss ich den Überprüfungsantrag ganz normal bei meiner ARGE abgeben? So wie einen Antrag auf Leistungen?

  • Die Dame hat mir eben erst gesagt das ich Anspruch auf Kindergeld habe, das wusste ich vorher nicht.
    Ich hatte vor ziemlich genau einem Jahr einen Antrag auf Kindergeld gestellt weil die ARGE mir einen Ausbildungsplatz vermittelt hat.
    Sonst wenn ich einen Termin beim Amt hatte hiess es immer nur "Oooh, ihr Lebensgefährte hat ja Anspruch auf Kindergeld, blablabla"

  • sowas ähnliches hatte ich ach damals ddie haben bei uns 1 jahr lang die KDU falsch berechnet das heist die haben und vom regelsatz immer mehr für die miete abgezogen als sie durften wir haben ich habe dadrauf wiederspruch einelegt und das geld für 1 jahr nachgezahlt bekommen