Wer kann mir erklären, wie die Grenze berechnet wird, ab der ein Kind beim ALG2-Bezieher als Haushaltsgemeinschaft angesehen werden. In welchen Paragraphen welches Gesetzes ist das geregelt?
Stimmt es, dass es da doppelte Freibeträge des Grundbedarfs gelten, bevor der Überschuß dem ALG2-Bezieher abgezogen werden.
vG
Carsten