Hallo,
meine Tochter (sie zählt/zählte bisher mit zu unserer Bedarfsgemeinschaft) hat im Oktober Ihr Studium an der Uni aufgenommen. Ein Antrag auf Bafoeg wurde gestellt, allerdings erfolgte bisher noch keine Antwort hierzu. Sollte sie, aus welchen Gründen auch immer, keine Bafoeg-Leistungen erhalten (was ich nicht hoffe), hätte sie dann trotzdem Anspruch auf Alg2-Leistungen oder andere Leistungen? Wenn nicht, wäre das „hart“; denn finanziell könnte ich sie kaum unterstützen.
Ich freue mich auf Antworten hierzu, wünsche noch einen schönen Abend und Grüße von
Black