Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage. Mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe für die er 150,00 Euro Unterhalt zahlt. Ich habe eine kleine Firma in der mein Mann angestellt. Jetzt verlangt das Jugendamt das ich alle Gewinnermittlung von den letzten 3 Jahren zur Einsicht schicke. Meine Frage ist, darf das JUgendamt das? Von meinem Gewinn bleibt nicht viel übrig, da wir jetzt noch ein Kind bekommen haben, und selbst kaum über die Runden kommen und gerade so die 150,00 monatlich für den Unterhalt zusammen bekommen. Vielen Dank für Eure Antworten im voraus.