Selbständiger beantragt Harz4

  • Mal angenommen jemand hat sich zum 01.01.2010 Hauptberuflich Selbständig gemeldet (vorher Nebengewerbe).


    Familienvater verheiratet 2 Kinder Ehfrau z.Z. in Mutterschutz ohne Gehalt.


    Mal angenommen er hat im Monat Oktober 2010 nur 500€ Provision erhalten und bekommt von der Harz4 Stelle eine Mitteilung, das er leihweise nur 500€ bis 30.11.2010 bekommt.


    Davon muss er die Miete 570€ und den Strom 100€ bezahlen.
    Frage:


    Wieso bekommt er laut Bescheid das Geld nur leihweise?
    Warum ist die Unterstützung Seitens Harz4 Stelle so gering?


    Hinweis:
    Noch nie vorhert Harz4 beantragt, die Sachbearbeiterin kahm ir vor als wäre Sie mit einem Selbständigen überfordert.


    Bitte um nützliche Antworten, bitte keine abwertende und herabwertende Antworten. Die Situation ist ernst.


    Danke

  • Hallo NRW.Bürger,


    um euren Anspruch in Zahlen ausdrücken zu können, müsste man noch folgendes wissen:


    a) wie alt sind die beiden Kinder?
    b) in welchem Landkreis wohnt ihr?
    c) wie groß und wie teuer ist die Wohnung (Miete einschl. NK und Heizung)?
    d) habt ihr außer Deinem Einkommen noch zusätzliche Einkünfte?


    Gruß Gawain

  • a) die Kinder sind 1 und 3 jahre
    b) in Landeshauptstadt Düsseldorf
    c) 80qm, 580€ Miete
    d) im Moment nicht, das einzige wovon wir leben sind Provisionseinnahmen und die waren lediglich 500€ im Oktober.


    Wir waren alle beim amt, ich mein wenn die keine sehschwäche hat, muss Sie es registriert haben.
    Wie kann ich das erkennen ob wir es als Familie gestellt haben


    Danke

  • Du müsstest einen Bescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung... erhalten haben, in welchem die einzelnen Familienmitglieder und deren Bedarf aufgelistet sind. Irgendetwas scheint in Deinem Falle da falsch gelaufen zu sein.


    Mal kurz zu eurem Anspruch:


    a) 2 x € 323,oo Regelleistung
    b) 2 x € 215,oo Sozialgeld für die Kinder
    c) Kosten der Unterkunft € 580,00


    Euer Anspruch beläuft sich somit auf € 1.656,oo.


    Hiervon kommen in Abzug:


    a) 2 x € 184,oo Kindergeld
    b) die Differenz zwischen € 500,oo Provision ./. (€ 100,oo Grundfreibetrag + 20% aus € 400,oo) = € 320,oo


    Der Zahlbetrag dürfte sich damit auf € 968,oo belaufen und dies nicht leihweise!


    Gruß Gawain

  • Also im Bescheid ist ein Gesetztestext wie folgt:


    1) ,,Bescheid über die vorläufige Gewährung von Grundsicherung gemäß §40 Abs.1 Satz.2 Nr.1a SGB-II i.V. mit §3 Abs.6 der ALG-II VO zur Berechnung von Einkommen im Rahmen des SGB II.´´


    Dann wird zitiert:
    2),,Die Sozialagentur gewehrt Ihnen die Leistung nach dem SGB-II ab dem 01.11.2010 vorläufig. Die Bewilligung erfolgt unter den Maßgaben der ab de 01.01.2008 gültigen Neuerfassung der ALG-II VO zur Berechnung von Einkommen.´´


    Auserdem ist niergendswo ersichtlich, das es ein Familienantrag ist.


    Also wie soll ich als Bürger der zum erstenmal Hartz4 beantragt, in Gottesnamen das verstehen, was bedeuten diese ganzen Gesetzestexte?


    Kann mich da jemand unterstützen?
    Hilfe ich werde verückt . . .

  • Wenn in dem Dir vorliegenden Bescheid, nicht alle Familienmitglieder namentlich genannt sind, hast Du wahrscheinlich keinen Antrag für die ganze Familie gestellt.
    Wenn Du angegeben hast, dass Du verheiratet bist und 2 Kinder hast, hätte eigentlich alles richtig laufen müssen.


    Am besten Du lädst Dir hier:


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html


    die Antragsformulare herunter, füllst sie aus und gehst damit zum Amt.


    Gruß Gawain

  • Ihr solltet schnellstmöglich einen Antrag auf Hartz IV stellen. Übrigens auch Downloadbar (HIER). ( Dann mit dem Mietvertrag, Kontoauszug wo eure Einnahmen ersichtlich sind, deiner Gewerbeanmeldung hingehen und abgeben. Am besten einen termin im Servicecenter machen. Das datum ab dem Ihr Anspruch haben müßtet würde ich Rückwirkend datieren, da ihr ja nciht wußtet das Ihr einen ANtrag stellen müßt. Ansonsten gilt; immer Leistung ab Antragstellung.
    Notwendige Formulare für Beantragung:
    Hauptantrag Arbeitslosengeld II, Anlage KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung, Anlage EK - Einkommenserklärung, Anlage EKS - Erklärung zum Einkommen Selbständiger

  • Hallo BineNRW,
    danke für deine Antwort. Deine Antwort verwirrt mich aber noch mehr.


    Ich habe ja schon bereits einen Antrag gestellt, denn wäre das nicht so, dann würden wir doch keinen Bescheid erhalten.
    Die Antwort von dem Bescheid habe ich oben doch geschrieben. Auserdem habe ich alle Unterlagenerfordernisse, die du mir netterweise geschrieben hast komplett und lückenlos abgegeben.


    Entschuldige bitte aber, jetzt stehe ich wieder genau dort, wo ich eigendlich angefangen habe.
    Nochmal danke für die Antworten aber weis immer noch nicht was der Bescheid als Inhalt genau meint?

  • vl. hilft dir dies etwas weiter, als INFO
    ~~
    Selbstständig & Hartz IV?
    Anders als beim Arbeitslosengeld I (ALG I) steht das ALG II auch selbständigen Geringverdienern offen. Als Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit ist ein Betrag anzusetzen, der vom Antragsteller selbst für den Bewilligungsabschnitt von in der Regel 6 Monaten als Betriebseinnahmen geschätzt wird. Die Schätzung soll auf realistischen Erfahrungen der Vergangenheit (z.B. letzter Steuerbescheid) beruhen. Als Betriebsausgaben können Selbstständige pauschal 30% der Betriebseinnahmen absetzen. Höhere notwendige Ausgaben müssen nachgewiesen werden. Selbständige Hartz IV Hilfeempfänger können zusätzlich zu den Absetzbeträgen von Arbeitnehmern (Freibetrag Erwerbstätigkeit, Versicherungspauschale) auch Beiträge in angemessener Höhe zur Alters- und Krankheitsvorsorge gewährt werden, soweit der Selbständige in der gesetzlichen Renten- bzw. Krankenversicherung nicht pflichtversichert ist.
    Quelle
    ~~
    Ich denke mal es läuft so: Du mußt nun die Bilanz, wie o.g. einreichen und dann wird der Bedarf für Euch als laufende Leistung berechnet und bewilligt.

  • Da hat mich Bine's Beitrag auf eine Idee gebracht:
    Vielleicht ist die ARGE davon ausgegangen, dass es sich bei Deiner selbständigen Tätigkeit um ein Unternehmen handelt, bei welchem ein Gewinn erst nach Erstellung einer Bilanz ermittelt werden kann. Dann könnte ich die Handlungsweise der ARGE nachvollziehen.
    Von der Einkommensart und Einkommenshöhe her nehme ich aber eher an, dass Du gegenüber dem Finanzamt lediglich zu einer Einnahmenüberschussrechnung (vielleicht in Form eines Kassenbuches) angehalten bist, und somit der eigentliche Verdienst durchaus monatlich ermittelt werden kann.


    Du solltest auf alle Fälle die ARGE nochmals kontaktieren und denen klarmachen, dass es sich in Deinem Fall eher um ein Kleingewerbe, als um ein selbstbilanzierendes Unternehmen handelt. Wenn dies alles geklärt ist, wird man Dich auffordern Deine Provisionsabrechnungen monatlich vorzulegen, wobei die Verrechnung nach dem Beispiel erfolgt, wie ich es schon dargelegt habe.
    Ihr seid eine "Bedarfsgemeinschaft" und da gehören alle Familienmitglieder mit hinein!


    Gruß Gawain