Hallo,
bin vor kurzem umgezogen und habe bereits Erstaussattung für meine Wohnung gestellt. Habe heute das Schreiben von der ARGE erhalten mit dem Inhalt:
sie haben einen Antrag auf eine einmalige Beihilfe für die Erstausstattung ihrer Wohnung gestellt. Wir haben nun die Möglichkeit hierfür eine Pauschale zu gewähren.
Bitte unterschreiben sie dazu die beiliegende Anhörung und streichen den entsprechenden Abschnitt durch, ob sie damit einverstanden sind oder nicht.
Falls sie nicht damit einverstanden sind, werden wir nach einem Hausbesuch eine "spitze Berechnung" durchführen.
Verhandlungsniederschrift
Ich habe einen Antrag auf Gewährung einer Erstausstattung für Mobiliar und Hausrat gestellt. Ich wurde durch meine Leistungssachbearbeitung informiert und beraten, dass ich zur Abdeckung meiner Beihilfeansprüche Pauschale in Höhe von 435,00 (Hausrat) und 455,00€ (Mobiliar) erhalten kann.
Achtung: unzutreffendes löschen:
Von dieser Möglichkeit mache ich ausdrücklich Gebrauch.
oder
Von dieser Möglichkeit mache ich keinen Gebrauch und beantrage die individuelle Beihilfegewährung laut meinem Antrag.
Weiterhin nehme ich die Möglichkeit der Beihilfegewährung (Sachleistunng) für: Waschmaschine, E-Herd, Kühlschrank wahr.
Ich wurde über den Umfang der Pauschale eingehend beraten und nehme zur Kenntnis, dass der Gesamtbetrag bzw. die darin berücksichtigten Leistungen bedarfsdeckend sind, d.h. es werden keine weiteren Beihilfen zusätzlich gewährt.
Auch damit bin ich ausdrücklich einverstanden.
Nun, was soll ich durchstreichen? Gibt es da einen Unterschied wenn ich Hausbesuch bekomme und er sich die Berechnung durchführt? Oder kann ich gleich die o.g. Möglichkeit ohne Hausbesuch annehmen?
Die Wohnung ist so gut wie leer, schlafe seit über 3 Wochen auf einer Matratze und essen tue ich meist draußen.
Danke für eure Antwort.