Soziale Leistungen für Ausländerin

  • Hallo,


    ich habe da ein paar vielleicht etwas schwierige Fragen.
    Meine Verlogte ist Rumänin, sie ist im 5. Monat schwanger und wird die kommenden Tage auch bei mir Postalisch gemeldet sein.


    Nun habe ich da einige Fragen zu sozialen Leistungen.
    Wir fuhren beide auf Kreuzfahrtschiffen zur See, bez. tuhe ich das auch noch immer. Als Erstes wollte ich meine Verlobte mit in meine private Krankenversicherung aufnehmen, diese sagt das dies von Grund auf kein Problem darstelle. Jedoch aufgrund der Schwangerschaft würde das erst nach der Entbindung gehen.
    Das verstehe ich so auch, nun ist es jedoch so das meine Verlobte in Rumänien keine K. Versicherung besitzt, da es dort noch keine Pflicht gibt und Sie ja bisher auch immer über die jeweilige Reederei midizinisch abgesichert war. Nun ist Sie jedoch Schwanger und unser Erspartes neigt sich aufgrund der hohen Arztkosten dem Ende zu. Nun meine Frage:


    Hat meine Verlobte irgend welche Ansprüche auf Sozialleistungen sobald Sie hier in D. gemeldet ist ?
    Ich meine Sie würde dann ja onehin unter die Versicherungspflicht fallen oder ?
    Ganz speziell die nötigen Untersuchungen u.s.w. der Schwangerschaft betreffend machen uns Kopfzerbrechen.


    Da Sie dann ja nun auch Erwerbslos ist ... Wie schaut es dort mit sozialen Leistungen aus ?
    Elterngeld sollte Sie beantragen können bei Wohnsitz in Deutschland, das konnte ich in all dem Gewirr an Informationen herausfinden. Da ich jedoch bisher sonst noch nie mit Sozialleistungen in Kontakt war kenne ich mich überhaupt nicht aus.


    Vielleicht kann uns ja Jemand hier aus dem Forum weiterhelfen mit Tipps und Ratschlägen zu Leistungen die Ihr zustünden ...


    Viele Grüße aus Norddeutschland
    freestyle

  • Hallo freestyle,


    Rumänien gehört zwar seit 2007 zur EU, deswegen ergeben sich aber keine Ansprüche auf Sozialleistungen hier in Deutschland. Stell Dir mal vor, alle Erwerbslosen der EU könnten hier Hartz IV beantragen ;)


    Gruß Gawain

  • Moin,


    es ist ja so das Sie jetzt hier leben wird. Es geht ja auch weniger um Harz IV sondern mehr um die KV Geschichte. Sie bekommt nämlich als Schwangere keine Krankenversicherung.
    Und da es hier in Deutschland ja die Versicherungspflicht gibt ... ???


    Ich werde warscheinlich ab mitte November wieder auf´s Schiff gehen und da hätte Sie ja onehin bei Eheänlicher Beziehung sicher kein Anspruch auf Harz IV ...


    MfG freestyle