Geringverdienst, bekomme ich einen Auffüllbetrag?

  • Hallo!


    Ich (alleinstehend mit sieben Jahre altem Kind) habe bis jetzt Hartz 4 bezogen. Habe jetzt aber ab nächste Woche einen Arbeitsvertrag bekommen.
    35 Stunden Woche, Sozialleistungen usw. Leider ist der Lohn so gering, ca. 560 € netto, das ich weniger als Hartz 4 verdiene. Einen Antrag auf Einstiegshilfe habe ich gestellt.


    Wird der Lohn jetzt automatisch auf das Hartz 4 angerechnet, wie bei einem Nebenjob?
    Oder muß ich einen Antrag auf Beihilfe zum Lebensunterhalt stellen?
    Wie funktioniert das mit der Anrechnung für das Geld, das für November schon gezahlt wurde?


    Ich habe keinen blassen Schimmer.....


    Hilfe.... bitte!


    LG Hexe

  • Da du noch im Bezug von Leistungen bist, wird man den Lohnnachweis verlangen, nachrechnen und Aufstocken. Evtl. Überzahlungen werden meist verrechnet, wenn diese hoch ausfallen.
    Weiterhin kommt es darauf an, wann du deinen Lohn für November bekommst. Wenn dieser erst im Dezember da ist, hast du für November den vollen Anspruch und es gibt keine Überzahlung.
    Das Einstiegsgeld bleibt unberührt, wird nicht angerechnet; also zur vollen Verfügung.

  • Hallo,


    es kann sein das man Wohngeld beantragen muss.


    Sind dann die Gesamt Einnahmen ( Nettolohn, Kindergeld und Wohngeld ) mehr als das Hartz 4, ist man natürlich draußen.


    Darf man mal anfragen was das für eine Arbeitsstelle ist, an der man bei einer Vollzeit Beschäftigung gerade mal 560,-€ NETTO Verdient ?


    Gruß

  • Ganz vielen Dank Euch allen!
    Ihr habt mir ein ganzes Stück weiter geholfen.


    Die Stelle ist in der hier ansäßigen Süßwarenfabrik in der Verpackung.
    Sicher es ist nicht viel Geld, aber es ist eine *Muttischicht* und da muß man nehmen was man bekommt.


    Noch mal Danke!


    Hexe