Guten Tag,
eine Frage, auf die mir bislang niemand eine schlüssige Auskunft geben konnte:
Bin H4-Empfänger und habe von Mai bis August 4 voneinander unabhängige Jobs jeweils in einem Monat bearbeitet, abgeschlossen und darüber je eine Einzelrechnung in Höhe von je EUR 150,-- + MwSt. gestellt. Diese Einzelrechnungen sollten eigentlich jeweils ca. 6 Wochen nach Rechnungsdatum überwiesen werden. Durch Urlaub, Personalveränderungen etc.beim Auftraggeber wurde die Begleichung der Rechnungen verschleppt. Nach Telefonat wurden (wohl weil man das Versäumnis gut machen wollte) alle Rechnungsbeträge in Form von Einzelüberweisungen im Monat August überwiesen. Normalerweise hätte ich für jeden Monat EUR 110 behalten dürfen. Das JobCenter argumentiert allerdings, dass das Einkommen in einem Monat (wg. Überweisungseingang = August) erzielt worden sei, und ich demzufolge vom Gesamtbetrag (alle 4 Rechnungen) EUR 110,-- behalten darf. Somit soll ich jetzt ca. EUR 490,-- Schulden beim JC haben. Das Geld ist weg, hatte es mir vorab geliehen (wg. medzinischer Behandlungen für Sohnemann, welche die Krankenkasse nicht übernimmt) und nach Überweisung zurückgezahlt. Egal. Aber: Ist es rechtens, so zu verfahren? Muss ich für die "Schlamperei" des Auftraggebers haften? Ich bin im guten Glauben davon ausgegangen, das ich mtl. EUR 110 behalten darf. Der Auftraggeber wäre bereit, mir sein Versäumnis schriftlich zu geben. Nutzt das was? Hat da jemand Erfahrungen gemacht, die weiterhelfen können?
Besten Dank!
mk-5