Abrechnung unregelmässiger Nebenverdienst bei Hartz IV

  • Guten Tag,


    eine Frage, auf die mir bislang niemand eine schlüssige Auskunft geben konnte:
    Bin H4-Empfänger und habe von Mai bis August 4 voneinander unabhängige Jobs jeweils in einem Monat bearbeitet, abgeschlossen und darüber je eine Einzelrechnung in Höhe von je EUR 150,-- + MwSt. gestellt. Diese Einzelrechnungen sollten eigentlich jeweils ca. 6 Wochen nach Rechnungsdatum überwiesen werden. Durch Urlaub, Personalveränderungen etc.beim Auftraggeber wurde die Begleichung der Rechnungen verschleppt. Nach Telefonat wurden (wohl weil man das Versäumnis gut machen wollte) alle Rechnungsbeträge in Form von Einzelüberweisungen im Monat August überwiesen. Normalerweise hätte ich für jeden Monat EUR 110 behalten dürfen. Das JobCenter argumentiert allerdings, dass das Einkommen in einem Monat (wg. Überweisungseingang = August) erzielt worden sei, und ich demzufolge vom Gesamtbetrag (alle 4 Rechnungen) EUR 110,-- behalten darf. Somit soll ich jetzt ca. EUR 490,-- Schulden beim JC haben. Das Geld ist weg, hatte es mir vorab geliehen (wg. medzinischer Behandlungen für Sohnemann, welche die Krankenkasse nicht übernimmt) und nach Überweisung zurückgezahlt. Egal. Aber: Ist es rechtens, so zu verfahren? Muss ich für die "Schlamperei" des Auftraggebers haften? Ich bin im guten Glauben davon ausgegangen, das ich mtl. EUR 110 behalten darf. Der Auftraggeber wäre bereit, mir sein Versäumnis schriftlich zu geben. Nutzt das was? Hat da jemand Erfahrungen gemacht, die weiterhelfen können?


    Besten Dank!
    mk-5

  • Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe hast Du 150 € für 4 Monate erhalten.
    600 €
    100 € Freibetrag
    500 € davon 20 % gleich 100 €
    100 € + 100 € gleich 200 € die Du behalten darfst
    600 € - 200 € bleiben 400 € die die Arge von Dir verlangen dürfte.
    Leider greift hier das Zufußprinzip, weil es komplett in einem Monat auf Deinem Konto zu geflossen ist.

  • Danke für die prompten Antworten. Tatsächlich will das JC insges. knapp 490 € vom Gesamtbetrag (600 € + 114 € MwSt.).
    Haben die evtl. die MwSt. gleich mit abgerechnet? Im übrigen empfinde ich es als unerträglich, dass ich für die schlampige Buchhaltung anderer haften soll. Die Einzelrechnungen belegen, dass sie für jeweils einen Monat erstellt wurden und mit dem üblichen Zahlungsziel ca. 4-6 Wochen nach Rechnungslegung zu zahlen gewesen wären. Ich habe also dieses Geld verwendet, weil ich mich auf der sicheren Seite fühlte. Das Vorgehen des JC widerspricht schlicht meinem Rechtsempfinden, obwohl bekanntlich Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind. Dass ausgerechnet ich bei dieser Sachlage derjenige sein soll, der abgestraft wird, empfinde ich glatt als sittenwidrig. Wenn das die deutsche Rechtsprechung ist, dann Gute Nacht. Aber so lässt sich natürlich auch die laxe Bestrafung von Steuerflüchtlingen etc. erklären. Ich werde wohl doch noch mal eine Rechtsberatung aufsuchen, um herauszufinden, ob das unumstössliches Recht oder blosse Willkür ist.
    Grüße
    mk-5

  • Da wird man nix machen können. Es gilt wirklich das Zuflußprinzip.
    Man sollte vl mal überlegen bei Rechnungsstellung, eine Frist auf 14 Tagen zu verkürzen. Dann dürfte Dir soetwas nicht wieder passieren.

  • hallo lacki,


    keine ahnung, welche probleme du mit arbeit hast. ich habe und hatte insofern keine, als ich zu bestimmten Zeiten und über jahrzehnte bis zu 340 Std. im Monat gearbeitet habe – ohne Gehalts- oder Zeitausgleich – ist in der branche usus. jc befindet mich für überqualifiziert und zu alt. würde gerne arbeiten, aber mit fast 60 jahren scheint das für die wirtschaft kritisch zu sein. und solange unternehmen ausgebildete jungakademiker teilweise über jahre als kostenlose praktikanten ausnutzen dürfen, ist dieser weg bei der allgemeinen gier scheinbar der lukrativere. wenn es kein verbindliches gesetz gegen altersdiskriminierung gibt, wird sich da wohl kaum etwas ändern. im übrigen verfahre ich exakt so, wie es mir das jc in meiner speziellen situation empfohlen hat: freiberuflich, aber das reicht (s.o.) eben nicht. also – lass' die kirche im dorf, wenn du nicht weisst, mit wem du es zu tun hast!


    In diesem sinne

  • Ich muss auch mal kurz meinen Senf dazu geben:


    Gerade in diesen Sozialleistungsforen legt manch einer einen mehr als unverschämten Tonfall an den Tag. Ich finde es ziemlich erbärmlich, im Schutz der Anonymität zu Hause hinterm PC zu sitzen und irgendwelchen arbeitslosen Menschen, die hier Hilfe suchen, Angst zu machen oder arrogante Sprüche an den Kopf zu werfen.


    Gruselig - manchmal überlege ich, wie viele von den Menschen, denen ich im realen Alltag begegne, zu Hause so ein "Zweitleben" führen und den dicken Max markieren.


    mfG Holdehilde