Wir haben als bedarfsgemeinschaft 365 euro bekommen sind zwei personen 1 Kind das kind bekommt keine leistung weil sie kindergeld und unterhaltsvorschuss bekommt.
Mir kommt das vor als stimmt da was nicht
uns müsste doch mehr zu stehen wird da noch was angerechnet wie wohnung rente krankenversicherung
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Nehmt doch mal einen Rechner und gebt mal Eure Gelder ein, dann seht ihr ja in etwa, was los ist.
Hat noch wer von Euch EInkommen, außer dem Kind den UV? -
Habe ich schon mit dem rechner kommt mehr raus wenn ich unsere busfahrkarten von 30 und noch eine rückzahlung anrechne habe noch einen neben job aber der geht nicht über 100 euro
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nix da mit busfahrkarten und privaten schulden!
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Hallo snukibear,
mit so wenig Angaben kann hier leider niemand etwas anfangen.
Ihr seid 2 Personen, d.h. Du und 1 Kind. Ist das richtig?
Wie groß und wie teuer ist eure Wohnung?
Wieviel Unterhalt bekommt das Kind?Gruß Gawain
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Das ist richtig 2P und ein kind
grösse der wohnung 56 qm
preis wohnung 415
kind bekommt kindergeld und unterhalstvorschuss -
Demnach sind in der BG aufgeführt, Du und Partnerin. Kind wurde rausgerechnet, da KG und UVG.
Also müßte dei rechnung in etwa so aussehen:
2x Regelbedarf+Mietbedarf. Busfahrkarte darfst du in den Rechner nur eingeben, wenn sie dir auch bezahlt wird, vom Amt. Und wie oben schon erwähnt, Schulden An-/Einrechnen is nicht. Wenn die erwähnte Rückzahlung etwas ist, was ans Amt muß, dann ist das meist schon abgezogen, beim Endbedarf.
Evtl. versuchen fürs Kind Wohngeld zu beantragen. -
Habe heute den neuen bescheidt bekommen steht bei Zahlung
Person 1 Zahlbetrag 630,19
Person 2 Zahlbetrag 630.19
Gesamt BG 1.260,38
Habe bekommen laut Auszug
Person 1 182,00 Euro
Person 2 182,00 Euro
Blick überhaubt nicht durch -
Hallo snukibear,
euer Bedarf wären...
a) 2 x Regelleistung á € 323,oo = € 646,oo
b) Sozialgeld für das Kind je nach Alter (ist aus dem Berechnungsbogen zu ersehen) ich setze hier mal € 215,oo an.
c) Kosten der Unterkunft € 415,ooIn der Summe ergibt dies € 1.276,oo!
Von diesem Betrag werden Kindergeld und UVG abgezogen. Ich nehme an, dass auch die Miete von der ARGE direkt überwiesen wird.
Wenn nun UVG plus Kindergeld einen höheren Betrag ergeben, als das Sozialgeld plus ein Drittel der Miete, wird Dir das Überschusseinkommen abgezogen und schon sind wir ganz in der Nähe dieser € 365, die dann übrig bleiben.Gruß Gawain
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Und das für zwei Personen nur 365 da kann man ja noch vom kind mitleben
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Darf ich ergänzend nochmal nachfragen, wie alt das Kind ist und wieviel UVG Du bekommst?
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Ich hätte auch noch ne Frage. Wird die Miete von Euch oder dem Amt überwiesen, an Vermieter?
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Die miete wird vom amt überwiesen direkt an den vermieter
Das Kind ist 3 Jahre bekommt 133 Euro
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Hmz, wenn das Kind ausgerechnet wurde, kann man es auf jeden Fall beantragen. Auch heir wird überall anders entschieden.
Jedoch ist die Summe, die sie rausbekommen nun doch richtig, da die Miete ja schon an den Vermieter geht. Man muß immer davon ausgehen, auch wenn sie "nur" um die 365Euro bekommen, haben sie dennoch Kindergeld, UVG und evtl. dann Wohngeld.
Also sind das am Ende:
365,- € Hartz IV
184,- € Kindergeld
133,- € UVG
__________
682,- € zum Leben nicht zu wenig, bei 3 Personen. -
Da bist Du nicht betrogen worden Snukibear, die Rechnung ist stimmig.
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Diese 365 Euro ist aber für zwei personen nicht alleine und wie will man davon leben vom kind sein geld alles bezahlen
Da hat man ja mehr wenn man zwei haushalte hat,man wird ja noch bestraft und bekommt weniger als wenn man alleine wohnt -
Versucht doch mal den Wohngeldrechner, dann seht ihr ja, ob Wohngeld möglich wäre.
Wenn es Euch dennoch zu wenig Geld ist, dann gibt es nur noch die Möglichkeit einer Arbeitsstelle. Und versuchen den Weg AUS Hartz IV zu finden, oder wenigstens erst einmal nur in die Ergänzende Hilfe.
Da das Kind nun 3 Jahre ist, würde ich versuchen es unter zu bringen udn wenigstens einen 400Eurojob suchen. Sind immerhin 160 € zusätzlich. Weiterhin würden die Kosten für KiGa übernommen werden. Muß man biem Jugendamt beantragen. -
Oder kann es sein wir werden als bedarfsgemeinschaft geführt ich selber bin aber noch nicht geschieden lebe bei meiner freundin erst ab 1.10 10 zusammen ist es nicht dann so lange eine wohngemeinschaft oder so
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Nein, kann es nicht. Ich selbst war damals auch noch nicht geschieden, lebte aber mit neuem Partner zusammen, Kind war auch im Haushalt. Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft.
Du hast Dich hoffentlich bei Ihr angemeldet. Vorallem Sie hat dem Amt Bescheid gegeben, das Du seit 1.10. bei Ihr wohnst, sofern sie vorher schon im Bezug war?! Wenn nicht, solltet Ihr dies schleunigst nachholen, per Veränderungsmitteilung. -
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