Angst vor dem was nach ALG 1 kommt

  • Hallo zusammen,


    ich bin echt am verzweifeln, ich erhalte seit 5 Monaten ALG I und bin wie eine verrückte auf der Suche nach einer neuen Arbeit, aber bisher leider erfolglos. Ich habe unmengen an Bewerbungen rausgeschickt.
    Ich bekomme noch bis zum 30.11. ALG I. Ich habe Angst vor dem was hinterher kommt, ich bin deswegen schon wirklich depressiv. Ich bin vor 1,2 Jahren von Zuhause abgehauen und bin zu meinem Freund gezogen. Da ich Zuhause misshandelt wurde. Ich habe dann 2 Monate Hartz 4 bekommen und dann eine Arbeit gefunden, nach 7 Monaten Arbeit habe ich die Stelle aus wirtschaftlichen Gründen verloren,nun bekomme ich seitdem ALG I. Ich habe Angst, dass ich nach dem ALG I nichts mehr habe und nicht mehr Krankenversichert bin. Ich habe nämlich gehört wenn man länger als 1Jahr zusammen wohnt und der Partner berufstätig ist, dass ich dann auf seine Kosten leben müsste. Ich will das nicht, mein Partner ist zwar Berufstätig, ehrlich gesagt ich weiß nicht wieviel er verdient aber ich weiß, dass es nicht viel ist weil er selber auch sehr einfach lebt und ihm oft selber das Geld fehlt an vielen Ecken. Ich will nicht von meinem Partner abhängig sein, ich hatte schon so eine harte Vergangenheit bei meinen Eltern, war immer abhängig von ihnen und habe es nun geschafft da weg zu kommen und mein eigenes Ding durchzuziehen, ich will nun nicht wieder von jemanden abhängig werden. Was kann ich tun, hat jemand ähnliche Erfahrungen oder kann mir auch so weiterhelfen, das wäre wirklich toll weil ich mit den nerven wirklich am Ende bin.

  • Hallo Sahira,


    ab 1.12. bildest Du dann zusammen mit Deinem Freund eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft, d.h. alles, was diese BG an Einkommen erzielt wird angerechnet. Um sagen zu können, in wie weit Du vom Geld Deines Freundes mit leben musst, müsste man wissen, wieviel er netto verdient.


    Gruß Gawain

  • Ich will aber nicht von meinem Freund abhängig sein, dass ist ja das Problem. Ich lebe zurzeit vom ALG I was sogar weniger als Hartz 4 ist, das ist mir aber egal, hauptsache ich kann meine Miete bezahlen, bin Krankenversichert und habe noch bißchen was zum Leben.

  • Liebe Sahira,


    wenn Du das nicht willst, dann sehe ich nur 2 Möglichkeiten:


    a) Arbeit finden um eigenständig zu bleiben.
    b) bei Deinem Freund ausziehen um ungekürzte Leistungen beziehen zu können.


    Gruß Gawain


    PS: bei der ARGE bist Du krankenversichert.

  • Ihr sagt das so einfach mit Arbeit finden, ich würde auch viel lieber arbeiten alleine um mich wieder wie ein vollwertiger Mensch zu fühlen, aber ich suche schon seitdem mir gesagt wurde, dass ich meine Arbeit verlieren werde. Ich bin mit Sicherheit nicht stolz darauf, dass ich nicht arbeite, im gegensatz es ist mir total unangenehm, weil alle die ich kenne Arbeit haben. Aber mehr als suchen und mich bewerben kann ich leider auch nicht.

  • Ich werde ihn heute Abend mal fragen was er verdient, ich wollte mich eigentlich nie in solchen Sachen einmischen weil es mir auch unangenehm ist. Wieviel dürfte er denn verdienen damit ich Hartz 4 bekomme und somit auch Krankenversichert bin?

  • Das kann man so nicht sagen Sahira, da auch Größe und Kosten der Wohnung eine Rolle spielen. Von der Größe her gelten 60qm als angemessen und wie teuer eine solche Wohnung in Deiner Region sein darf, siehst Du am Besten mal hier nach:


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    Der Bedarf einer BG mit 2 Personen setzt sich wie folgt zusammen:


    a) Je € 323,00 Regelleistung
    b) Kosten der Unterkunft


    Von der Summe dieser Leistungen wird das Einkommen Deines Freundes unter Berücksichtigung der jeweiligen Freibeträge abgezogen. Um diesbzgl. eine Zahl nennen zu können, muss man das Brutto- wie auch das Nettoeinkommen wissen.


    Gruß Gawain

  • Frag mal bitte Deinen Freund, wieviel Brutto und Netto er verdient. Wichtig ist auch die Größe der Wohnung, da die ARGE nur bis zur Angemessenheitsgrenze bezahlt. Wenn Du das alles zusammen hast, dann melde Dich bitte wieder.


    Gruß Gawain

  • Das betrifft nur jene, die noch kein volles Jahr zusammenwohnen §7 SGB II. In allen anderen Fällen wird davon ausgegangen, dass der Partner mit Einkommen den Hilfebedürftigen unterstützt. Entsprechend ist das Einkommen des Ersteren zu berücksichtigen.

  • Damit wäre euer Bedarf:


    Regelleistung € 646,00 + Kosten der Unterkunft € 340,00 = € 986,00.
    Da Dein Freund mehr als dies verdient, ergibt sich daraus kein Anspruch auf Hartz IV. Da wirst Du wohl oder Übel die Unterstützung Deines Freundes bemühen müssen, bis Du selbst eine Arbeit gefunden hast Sahira. Sollte aber doch unter Partnern kein Problem sein, oder? ;)

  • Ich glaube eher doch, er ist so schon jedes mal am quängeln von wegen ich habe kein Geld und es reicht vorne und hinten nicht. Obwohl er keinen Cent für mich ausgibt, von den 514 € ALG I teilen wir uns sogar die Mietkosten. Wenn er jetzt auch noch für mich auskommen müsste wäre das glaube ich tödlich für unsere Beziehung. Ich finde auch, dass man damit eigentlich gut auskommen müsste, aber er sagt mit Versicherungen, Auto etc. etc. bleibt kaum noch etwas übrig. Ich war damals froh als ich 1000€ verdient habe, aber ich hatte auch nicht so viele Ausgaben mit Versicherungen und Auto.
    Also wäre ich dann auch nicht mehr Krankenversichert oder?

  • Ich maße mir nicht an, ein Statement über eure Beziehung abzugeben, aber wenn Dir Dein Freund von Deinem € 517 Arbeitslosengeld die Hälfte der Miete abknöpft und Du Dich vom Rest selbst versorgen musst, würde ich an Deiner Stelle schon mal über Sinn und Zweck dieser Beziehung nachdenken.


    Würdest Du alleine leben, hättest Du € 359,00 Regelleistung plus Kosten der Unterkunft. Vielleicht würde das die Beziehung auch entspannen ;) und Du wärst zudem krankenversichert.


    Gruß Gawain