Hallo ich bin neu hier und hoffe man kann mir hier helfen?
Also der Vater meiner Tochter hat bei der Unterhaltsvorschusskasse einen Rückstand von 3082 Euro, hiervon steht ein Teil dem Arbeitsamt zu , ein Teil der Unterhaltsvorschusskasse und über 600 Euo mir bzw meiner Tochter!
Nun meine Frage ich bekomme zur Zeit Harz4 was ist nun wenn der Vater endlich mal zahlen kann und den Rückstand zurückzahlen könnte dann würde ich ja die über 600 Euro bekommen, wird dieser Betrag dann von der ARGE angerechnet?
Ich meine das ist ja eigentlich Geld das und zusteht aus Zeiten in denen ich noch gearbeitet habe!
Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt ?
Gruß
Polly02
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hier gilt das zuflussprinzip. also ist es anrechenbares einkommen. kann dein vater dir das geld nicht bar geben?
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Es ist nicht mein Vater sondern der Vater meiner Tochter!
Ich weiß nicht wie es dann läuft weil es ja bisher alles über die Beistandschaft vom Jugendamt gelaufen ist! Die werden wohl mit dem Arbeitsamt zusammenarbeiten und dort dann angeben das der Vater mir auch noch einen Rückstand zu zahlen hat! -
@ Lacki,
schlechter Rat das Geld bar auszuzahlen, der KV muß nachweisen das er es bezahlt hat, ansonsten steht weiterhin die summe als Schulden an.
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