Hallo Forum!
Ich hoffe ,ich habe die richtige Kategorie für mein Anliegen gefunden.
Ich mache mir gerade so meine Gedanken über folgende Situation und versuche das mal mit meinen spärlichen Fakten darzulegen:
Ein Ehepaar war verheiratet von 1962 - 1978.
Nach der Scheidung zahlt der Mann Unterhalt für die 3 ehelichen Kinder (geb.'63,'66,'70)
und Ehegattenunterhalt bis zu seiner Arbeitslosigkeit 2001 (23 Jahre).
Alle Kinder sind bis dahin beruflich ausgebildet und eigenständig,der Unterhalt natürlich nach Ablauf der Unterhaltspflicht für die Kinder jeweils entsprechend gesenkt.
Der Geschiedene ist seit 2002 Rentner (derzeit ca. 1200€),keine Unterhaltszahlungen
Frau hat nie gearbeitet und erhält seit der Scheidung zusätzlich Sozialhilfe und Unterhalt vom Amt für einen unehelichen Sohn (geb.'78), da der Zeuger nicht zahlt.
Frau ist seit 2006 im Rentenalter und bekommt Sicherung im Alter,d.h. Miete (398€)und Lebensunterhalt (354€) abzügl.ca.330€ Rente (Versorgungsausgleich aus der Ehezeit plus Kindererziehungszeiten).
Das Sozialamt versucht 2010 Unterhalt vom Mann geltend zu machen.
Konkret ist noch nichts,aber die Frau wird aufgefordert Angaben zum Zeitpunkt der Unterhaltseinstellung des Ex-Manns zu machen -
was schon mal auf Ungemach hindeutet.........
Die Frage :
Wäre der Mann trotz des Versorgungsausgleichs immer noch verpflichtet Unterhalt zu zahlen?
Mehr Infos habe ich leider nicht,aber vielleicht weiss trotzdem jemand ansatzweise Rat ?!
Danke fürs Lesen und Nachdenken..............
Gruss
Frank K.