Wohnungstausch in eine kleinere Wohnung

  • Also ich versteh das echt nicht mehr und kann nur mit dem Kopf schütteln.
    Meine Schwiegereltern wohnen mit meinen Schwager in einer 4- Zimmer -Wohnung 78m².
    Und ich mit meiner Familie (wir sind zu dritt) wohnen beim gleichen Vermieter in einer 2- Zimmer -Wohnung 53m².
    Meine Schwiegereltern haben vorgeschlagen, dass wir die Wohnung tauschen und wir mit meinem Schwager in die 4 - Zimmer - Wohnung ziehen und die Schwiegereltern zu uns in die Wohnung ziehen . Der Vermieter hat auch kein Problem damit.
    Aber das Hartz4 Amt. Denn meine Schwiegereltern werden vom Amt unterstützt (wir und Schwager nicht) und das Amt bewilligt nicht, dass meine Schwiegereltern in eine kleinere Wohnung mit niedriger Miete ziehen dürfen, weil die 4-Zimmer-Wohnung mit den Kosten angemessen und auch nicht zu groß ist und sehen keine Umzugserforderlichkeit.
    Und dann sagen viele das manche Hartz 4 - Empfänger schmarotzer sind und dann gibt es Hartz 4 Empfänger die dem Staat weniger Mietkosten aufbrummen wollen und dann ist das nicht gestattet???
    Also ich kapier das nicht!!! Schon rein, dass das Amt, die Chance hat weniger zahlen zu können an einen Empfänger sollte doch schon Umzugserforderlich sein oder???

  • Hallo KimSab,


    vielleicht ist das für das Amt einfach ein ungewohnter Fall, dass ein H4-Empfänger aus eigenem Antrieb in eine kleinere, billigere Wohnung ziehen möchte. ;)
    Da Wohnungsgröße und KdU Deiner Schwiegereltern angemessen sind, besteht natürlich kein zwingender Grund für einen Umzug. Dem steht jedoch gegenüber, dass die ARGEn/Job-Center zur Sparsamkeit angehalten sind, also im Falle Deiner Schwiegereltern ja nur profitieren würden.


    Ich vermute mal, dass Deine Schwiegereltern ihr Anliegen nur mündlich an den Sachbearbeiter herangetragen haben, da es für mich unvorstellbar ist, dass ein solcher Antrag, schriftlich verfasst, auf Ablehnung stößt.


    Gruß Gawain

  • Hallo Gawain,


    ich habe mich um den Wohnungstausch bemüht und es liegt ein schriftlicher Mietantrag des Vermieter beim Amt vor.
    Sie hat geschrieben, dass personenbezogen die 4 Zimmer Wohnung angemessen ist ( Pro Person günstiger) und das somit
    die 2 Zimmer Wohnung (Pro Person) teuerer ist. Aber trotzdem spart das Amt, weil die Mieter zwar nicht vom Verhältnis günstiger aber von der zahlenden Leistung günstiger wäre.


    LG
    KimSab

  • Hallo KimSab,


    Deine Schwiegereltern sollten den Umzug in die kleinere, billigere Wohnung nochmals schriftlich stellen und dabei die monatliche Ersparnis für das Amt und dessen Auftrag zum Sparen hervorheben. Nur dann erhaltgen Deine Eltern auch einen "Bescheid" und nicht nur ein Schreiben. Dies wäre der korrekte Weg.


    Sollte dies zu keiner Genehmigung führen, was ich mir eigentlich nicht denken kann, bliebe noch die Überlegung, den Umzug auch ohne Genehmigung einfach durchzuziehen. Auch bei dieser Variante würden die kompletten Kosten der Unterkunft bezahlt, da billiger. Allerdings werden in diesem Fall die Kosten des Umzugs nicht übernommen.


    Gruß Gawain