Hallo an alle,
ich bin neu und wende mich mal für meine Tante an Euch um vielleicht ein paar Tipps zu bekommen^^ich hoffe,es war i.O.ein neues Thema zu eröffnen
Es geht um Folgendes:
Meine Tante (56 Jahre) ist im ALG II, bekommt aber keine Leistungen,da der Verdienst meines Onkels um ein paar Euro zu hoch ist....
Sie hat eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben,bei der unter ihren Pflichten das Erbringen von 8 Bewerbungen im Monat vermerkt ist (sie war im kaufmännischen Bereich tätig)
Als sie später ihre Bearbeiterin mal fragte, ob 8 Bewerbungen nicht ein wenig viel seien,da es im kaufmännischen Bereich so gut wie keine Stellenausschreibungen gibt, meinte diese, das hätte sie als Bearbeiterin nicht zu entscheiden-die Rentenversicherungsstelle würde dies so verlangen und fordern und auch über Bewerbungsbemühen informiert werden wollen (meine Tante könne ja weg vom Amt und sich selber rentenversichern,wenn sie das Geld dafür hätte)
Nun wollte ich mal fragen, ob es wirklich an dem ist,das die Rentenstelle darauf Einfluss hat,wieviel Bewerbungen zu erbringen sind??? Ich habe sowas in die Richtung noch nicht gehört und kann meiner Tante auch dazu keinen Hinweis geben :sad: (bei mir war es so-dass meine Bearbeiterin mich fragte,wieviel "reale" Bewerbungen ich denn bringen könne und hat das dann so in die EGV reingeschrieben)
Falls jemand eine Antwort hat-vielen lieben Dank schonmal;)