Hallo,
ich möchte euch kurz meine Situation und mein aktuelles Problem schildern:
Aufgrund einer schweren Krankeit bin ich krankgeschrieben und musste die letzen 2 Monate von einem Arzt betreut werden, der nicht an meinem Wohnort praktiziert. Darüber habe ich auch ein Attest und dieses hat die Arge erhalten. Während dieser Behandlung habe ich unter der Woche bei Familienmitgliedern gewohnt, die in der Nähe des Arztes leben.
Nun hat sich herausgestellt, dass diese Bahndlung noch länger fortgeführt werden muss und es anzuraten wäre den Wohnort zu wechseln.
So habe ich bei der Arge einen Wohnortswechsel beantragt. Dieser wurde mir auch gewährt.
Ich bin gerade dabei an meinem zukünftigen neuen Wohnort einen neuen Antrag zu stellen und eine WOhnung zu finden.
Doch nun habe ich von der Arge wo ich noch gemeldet bin eine Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch erhalten:
Dort wird gesagt"ich sei umgezogen und hätte meine neue Anschrift nicht rechtzeitig mitgelteilt. Der Umzug erfolgte angeblich in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Trägers."
Dabei bin ich bei keinem anderen Träger gemeldet und beziehe auch noch keine Leistungen an dem Ort wo meine Bahndlung stattfindet. WIegesagt bin ich gerade dabei mich dort anzumelden.
Und umgezogen bin ich ja auch nicht. Man könnte es vielmehr als ortsabwesend bezeichnen. Aber diesen Punkt habe ich ja mit meinem Sachbearbeiter geklärt.- Dass ich aufgrund meiner Krankheit woanders behandelt werden muss. Und er hat sogar ein Attest darüber erhalten.
Ich soll nun für 2 Monate die Kosten der Unterkunft zurückzahlen, da ich grob fahrlässig meinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen wäre.
Was kann ich dagegen tun? Ich wurde ja gar nicht überzahlt in diesem Zeitraum. Die Wohnung musste ich ja trotzdem bezahlen.
Wäre super wenn mir da jemand helfen könnte!