noch 1 Monat mehr Bafög - ALG2 trotzdem beantragen?

  • Hallo,


    mein Studium ist gerade beendet, ich warte nur noch auf mein Zeugnis, und das offen gestanden schon eine ganze Weile.. Jetzt vermute ich, dass mein Zeugnis erst im November ausgestellt wird, und ich somit noch einen Monat länger Bafög und Kindergeld bekomme.
    Allerdings war ich schon am Montag (18.10.) bei der ARGE und hab mir die Hartz4-Antragsunterlagen abgeholt, und hab denen gesagt, dass ich ab November Hartz4 beantragen will. Ich soll die Unterlagen am 2.11. wieder abgeben.


    Kann ich die Unterlagen jetzt trotzdem ausfüllen, auch wenn ich im November bestimmt noch nichts krieg? Oder wird der Antrag dann ungültig? (hab gehört, dass der nach 4 Wochen ungültig wird??) Wenn ich das jetzt nicht machen muss, muss ich denen das irgendwie mitteilen?
    Was passiert mit der Maßnahme, die ich bereits ab 15.11. bis 10.12. besuchen soll? Wenn ich kein Hartz4-Empfänger bin, brauch ich doch da nicht hin oder??


    Bitte helft mir aus meiner Verwirrung... :(


    Vielen Dank!



    lg Fee

  • Du müßtest ja einen Bafögbescheid haben indem der Zahlungszeitraum vermerkt ist.Ob du nun noch einen Monat länger Zahlungen erhälst nur weil du noch kein Zeugnis hast glaube ich kaum.Von daher solltest du den Antrag stellen und solltest du trotzdem noch länger Bafög beziehen was du leicht in Erfahrung bringen kannst durch einen Anruf bei der zuständigen Stelle mußt du es eben der ARGE mitteilen und eventuell gezahlte Leistungen werden dann gegengerechnet.Normalerweise bist du ab dem Zeitpunkt Leistungsberechtuigt wo dein Studium beendet ist.

  • ich weiß ganz sicher dass ich noch für November BaföG bekomm!!


    ich will nur wissen was mit meinem Antrag auf Hartz4 passiert, den ich ab dem 1. November stelle (obwohl ich ja im Nov. noch nicht berechtigt bin). Ich hab gehört dass der nur einen Monat gültig ist??
    Und was passiert mit der Maßnahme, die ich besuchen soll, wo mir natürlich bissel die lust fehlt... wenn ich für Nov. eh noch nicht hartz4-berechtigt bin, brauch ich die doch nicht besuchen oder?

  • Den Antrag kannst du im November stellen auch wenn du erst ab Dezember Leistungen bekommen würdest denn du mußt ja auch die Bearbeitungszeit rechnen.Im Bezug auf die Maßnahme müßtest du dies mit deinem SB klären und diesen darauf hinweisen das du ja erst im Dezember Leistungen bekommst und du somit auch erst ab Dezember vermittelt werden bräuchtest.Ich glaube nicht das die Maßnahme dann für dich in Frage käme.