Ebay Verkauf wird angerechnet!!!

  • Hallo liebe Leute!
    Meine Frage bezihet sich auf Verkäufe die bei eBay stattgefunden haben.
    Und zwar habe ich letzten Monat insg. ungefär 1400 Euro bei Ebay Private Sachen über Privat Account verkauft.
    kurz zuvor habe ich ein Kredit bei der Bank aufgenommen von 2400 Euro.
    D.h. ich wollte mein Kredit den ich für den Autokauf aufgenommen wieder ausgleichen mit durch den Verkauf bei eBay mit privaten Gingen die ich nciht mehr benötige.
    Jetzt meine alles entscheidende Frage,
    werden die erziehlten Beträge bei eBay als Einkommen angerechnet?
    Ich habe auch schon gehört dass der Vermögenfreibertag auch hier zählt, denn wenn ich Dinge verkaufe dann hab icgh die ja erstens ja mal von meinem eigenen Geld gekauft und ausserdem ist es ja nur umgesetztes Vermögen.


    Was ist denn richtig kennt sich jemand aus???
    Oder gibts gar ein Aktenzeichen.


    Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe


    viele liebe Grüße
    woodi

  • Hallo woodi,


    oh, da gibt es auf Seiten der SB's ganz unterschiedliche Auffassungen und einen § der dies zweifelsfrei regelt, gibt es leider nicht.
    Haben sich die Sachen, die Du verkauft hast, schon vor H4-Antragstellung in Deinem Besitz befunden, könnte man das Ganze als Vermögensumschichtung betrachten. Dem wären dann aber mit Erreichen der Summe des Schonvermögens auch Grenzen gesetzt, sollten weitere Verkäufe hinzukommen. Wurden die Sachen erst später von Dir erstanden und gar mit Gewinn wieder verkauft, ist es zweifelsfrei Einkommen.


    Auch ist zu berücksichtigen, ob die Gegenstände im Sinne des § 12 SGB II nicht zu berücksichtigendes Vermögen sind, z.B. Teile, welche zu einem angemessenen Hausrat gehörten. Was Dein SB daraus macht, wirst Du wohl auf Dich zukommen lassen müssen, um dann auf die eine oder andere Art dagegen zu argumentieren.


    Sehr interessant wäre natürlich für Viele in diesem Forum der Name der Bank, welche einen H4-Empfänger einen Kredit in dieser Höhe gewährt ;).


    Gruß Gawain

  • Hiho,


    Nun ja es ist so,
    ob mein Vermögen sich nun in Barem oder in Gegenständen darstellt,
    150 € pro Lebensjehr darf ein Hart 4 Empfänger besitzen soviel ich weiss, (verbesser mich jemand wenn ich nimmer aufm neuesten Stand bin).
    Wenn ich diese Dinge die ich Besitze wie ein bspw. ein Fahrrad im Wert von 1700 € und weitere Sachen wie PC usw.
    verkaufe, dann zählt der Erlös dieser Wertgegenstände als mein persönliches Vermögen und das darf jeder Hartz´ler haben.
    Und wenn ich mir nun ein Auto davon kaufe bleibt mir überlassen.
    Denn es ist einem Hartz 4 Empfänger ja nicht zuzumuten sein FreiVermögen zu verleben!!!
    Währe dies nicht eine Begründung?
    Außerdem steigert ein Auto ja auch die JobChange!


    Danke für euer Interesse an diesem Thema!
    Ich werde euch auf jedem Fall auf dem laufenden halten und falls es beim Kreisrechtsausschuss gegen mich ausgeht werde ich Klage erinreichen und in der zweiten Instanz, wenn es soweit kommt mit einem Anwalt Kämpfen, es sollte endlich mal ein Urteil über den Schrott geben.


    Viele liebe Grüße
    Woodi