Ich habe mal ne Frage. Mein Freund bekommt bald Hartz 4 und ich bin zur Zeit im 3. Lehrjahr einer Ausbildung und bekomme 475 Netto. Wir wohnen seit ca. 7 Monaten zusammen. Wird mein Gehlat mit angerechnet? Wenn ja wie viel?
Bitte Bitte helft mir
Ich habe mal ne Frage. Mein Freund bekommt bald Hartz 4 und ich bin zur Zeit im 3. Lehrjahr einer Ausbildung und bekomme 475 Netto. Wir wohnen seit ca. 7 Monaten zusammen. Wird mein Gehlat mit angerechnet? Wenn ja wie viel?
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Hallo lala,
nein, für den Moment noch nicht, da ihr erst 7 Monate zusammenlebt.
§ 7 SGB II (Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft)
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.
länger als ein Jahr zusammenleben
Du solltest Dich schon im Vorfeld auf diesen § gegenüber Deinem Sachbearbeiter berufen, da die Argen dazu neigen, in solchen Fällen das Einkommen des Partners unmittelbar anzurechnen. Nach Ablauf besagten Jahres bildest Du dann mit Deinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft, wobei von seinem Einkommen nach Abzug der Freibeträge € 300 angerechnet werden.
Mit anderen Worten:
Regelleistung € 646 abzgl. € 300 = € 346
Einkommen Partner € 475 = € 821 für den Lebensunterhalt zzgl. Kosten der Unterkunft.
Gruß Gawain