hallo
brauche einen guten rat
ich wohne in kreis viersen, aber einen nebenort süchteln. meine jetzige wohnung ist mit wbs.grundmiete ca.369,00 euro /also kalt. unsere fußbodenheizung läuft auf strom. also die arge bezahlt insgesamt warm miete 730,00 euro. bis jetzt fand jedes jahr eine nebenkosten erhöhung statt.(wohne seit 2007 dort.
nun wollte ich in der stadt viersen,direkt mitte zentrum eine wohnung von 78 qm anmieten.(i.b.alleinerz.m.2 kinder) mein sohn ist vor 2 wochen 18 jahre geworden.
die wohnung würde 500 euro kalt kosten. hat zentral heizung, mtl 80 euro,betriebskosten auch 80 euro.
die wohnung ist total saniert hat einen vom vermieter gestellte einbauküche.
dachboden,fenster und heizung-mit heizkörper wurde auf energiesparend erneuert und gedämmt.
in zukunft könnte auf beide seiten kosten gesenkt werden.
die jetzige wohnung hat jedes jahr einen heiz-strom überverbrauch zwischen 170-260 euro schwankend.
die arge ist dennoch der auffassung das ich die neue wohnung nicht anmieten darf,weil die grundmiete zu hoch ist.
auch wenn die nebenkosten der jetzigen wohnung höher liegen.der v.d. leistungabteilung meinte,es spielt keine rolle,weil die arge die heizung schließlich bezahle. auf mein argument,dass es doch wohl auf das gesamtpaket ankomme und da wäre die neue wohnung doch billiger.auf das ganze jahr umgerechnet könnte immerhin eingespart werden.
die arge bleibt bei ihren standpunkt,dass sie die wohnung nicht genehmigt wegen der grundmiete,egal ob der vermieter als teilmöbiliert mit anrechnet.wäre nicht von belang.
2011 ist wieder eine stromerhöhung angesagt und die jetzige wohnung ist 89 qm u. ich muss ja noch den eigenstrom bezahlen. ich habe angst vor der nächste jahresrechnung.
ist das wirklich rechtens?:(