U25 und zurück zu Mama

  • Bitte helft mir,


    Ich wohne jetzt seit 1 1/2 Jahren in München. Habe erst meine Ausbildung gemacht und dann 2 Monate weiter gearbeitet. Doch jetzt bin ich arbeitslos und will wieder in meine Heimat nach Halle (Saale) ziehen.
    Da aber mein Zimmer meine Nichte jetzt hat und meine Eltern kein Platz mehr für mich haben muss ich mir schnellstmöglich eine eigene Wohnung suchen. Den Umzug an sich bezahlen meine Eltern, aber eine Wohnung für mich können sie sich nicht leisten.
    Meine Mutter bezieht nur etwas Rente und mein Vater verdient auch nicht so die Welt. Können sich halt gerade so den Umzug leisten.


    Steht mir den als 21-jährige eine Wohnung zu ??
    Und wenn ja wie viel Quadratmeter und bis zu welchen Preis?
    Was ist wenn die Wohnung eine Kaution hat ?


    Könnt ihr mir bitte helfen ??? :confused:


    Liebe Grüße LeSo2410

  • Hallo LeSo,


    natürlich hast Du Anspruch auf eine eigene Wohnung. Deine Eltern können ja schließlich nicht Deine Nichte rauswerfen, damit für Dich wieder Platz wird. Das wäre ein krasser Eingriff in deren Dispositionsfreiheit. In erster Linie wird natürlich geprüft, in wie weit Deine Eltern für Dich geltlichen Unterhalt leisten können, bevor für Dich ein Anspruch gem. SGB II entsteht.


    Gemäß Deinen Schilderungen werden Unterhaltszahlungen nur bedingt möglich sein, sodaß Du zusätzliches Geld brauchst.
    Du solltest Dich auf alle Fälle vorab bei der für Dich zuständigen Arge/Job-Center diesbezgl. beraten lassen, bevor Du Dich auf Wohnungssuche machst. Mittels nachfolgendem Link kannst Du nachsehen, was für Dich eine aus der Sicht der ARGE in Halle/Saale angemessene Wohnung wäre.


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    vG Berthold

  • Zitat

    natürlich hast Du Anspruch auf eine eigene Wohnung


    wo steht denn das? die arge in halle wird sie ans elternhaus verweisen, dass ist erstmal sicher.




    Zitat

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html


    wo steht da was von dem, was du hier als felsenfest verkaufen willst. wie gesagt, einzellfallentscheidung, das heisst: aktuelle wohnsituation der eltern, einkommenssituation aller beteiligten und die sozialprognose für den betreffenden.


    jedes bundesland hat dazu eine eigene fachanweisung für die argen erstellt.

  • @ lacki,


    ist doch ein klarer Fall:
    Die Eltern können sie nicht aufnehmen, da kein Platz vorhanden und sind zudem auch nicht verpflichtet sie wieder aufzunehmen. Ein möglicher geltlicher Unterhalt der Eltern wird, wie es aussieht nicht ausreichen und auf naturalen Unterhalt hat sie (da volljährig) keinen Anspruch mehr.
    Da kann nicht anders entschieden werden, als ihr eine eigene Wohnung zu genehmigen.


    Wie würdest denn Du entscheiden, wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten können? Es liegen alle Fakten vor, damit Du Deinerseits eine für LeSo hilfreiche Empfehlung aussprechen kannst.


    Deine ursprüngliche Aussage zu diesem Fall, spricht nicht von einer Einzelfallentscheidung, sondern wehrt LeSo's Anfrage rigoros ab, als gäbe es keine Alternative.

  • Ich kann mir auch nicht vorstellen, das die ARGE verlangen wird, die Nichte auf die Straße zu setzen, um dem Kind das Zimmer zu geben. Heißt es nicht allgemein auch so, das die Eltern hauptsächlich wärend der Ausbildung zur Verantwortung gezogen werden können?! Sie hat doch nun schon lange nicht mehr im Elternhaus gewohnt und ihr Wohnraum steht nun einmal nicht mehr zur Verfügung, also muß eine andere Lösung her.

  • bine ,


    ich habe das ganze Netz durchstöbert und es ist tatsächlich so, dass die ARGE in einem Fall wie diesen, die Betroffene erst einmal an die Eltern verweist. Aber das ist ein stumpfes Schwert und es sind auch genügend "Türen" vorhanden, diesem Rückmarsch aus dem Wege zu gehen.
    Speziell in diesem fiktiven Fall hier wäre ja garkein Platz mehr für die Betroffene vorhanden und die Eltern würden den Rückzug mit Sicherheit ablehnen; nicht weil sie LeSo nicht mehr mögen, sondern weil sie nur dadurch ihre Wohnung behalten darf.


    Dieses unsinnige Gesetz hat es nicht anders verdient als umgangen zu werden. Das ruiniert ja alles, was sich die jungen Leute schon aufgebaut haben. Da muss die Wohnung gekündigt werden, die angeschafften Möbel müssen irgendwo hin etc. etc.
    Also ich sehe da viele Hebel, wo man anpacken kann, einen solchen unsinnigen Rückmarsch ins Elternhaus zu vermeiden. Reicht doch schon, dass sie bis 25 zuhause wohnen bleiben müssen.


    lG Berthold

  • Sie will aber doch in ihre Heimat zurück, also brauch sie eine Wohnung, da daheim kein Platz ist. Ich glaube schon, das ihr eine Wohnung genehmigt wird. Vl hat sie ja auch die Chance auf eine Arbeit in der Heimat, dann wäre es ja noch einfacher.

  • Zitat

    ich habe das ganze Netz durchstöbert und es ist tatsächlich so, dass die ARGE in einem Fall wie diesen, die Betroffene erst einmal an die Eltern verweist


    :D:D:p:p sag ich doch die ganze zeit!


    warum kann sie nicht zurück? er/sie kann sich doch das zimmer mit der nichte teilen oder in der wohnstube auf der couch schlafen!



    Zitat

    sondern weil sie nur dadurch ihre Wohnung behalten darf.


    daran sehe ich, dass du pappnase die beiträge nicht richtig liest. denn sie muss ihre wohnung in münchen aufgeben und will nun zurück in die DDR nach Halle/saale ziehen. In die Stadt ihrer Eltern!


    Zitat

    Ich wohne jetzt seit 1 1/2 Jahren in München. Habe erst meine Ausbildung gemacht und dann 2 Monate weiter gearbeitet. Doch jetzt bin ich arbeitslos und will wieder in meine Heimat nach Halle (Saale) ziehen.


    da bietet sich doch der wiedereinzug in die elterliche wohnung förmlich an. er scheint mir sogar zwingend. denn in halle findet man doch ehedem keine arbeit.

  • Was soll man zu solch einem unqualifizierten Beitrag noch sagen?


    Vielleicht dieses:


    Lacki sei froh, dass Dein Gehirn nicht so groß ist wie Dein Mundwerk, sonst müsstest Du das Wasser zwischen Deinen Ohren in Eimern mit Dir herumtragen. :eek:

  • Hallo ihr beiden Streithähne Berthold2008 und lacki,


    ich habe eure Beiträge zu diesem Thread mit Begeisterung gelesen :-).


    Zum Ersten wäre vielleicht anzumerken, dass die Fragestellerin wohl von lacki's erstem Beitrag bereits verscheucht wurde und nicht mehr zurückkehrte :-).


    Zu euren weiteren Beiträgen wäre zu sagen, dass ihr euch beide wohl etwas unglücklich in Szene gesetzt habt. Während der eine auf den Buchstaben des Gesetzes pocht, versucht der andere einen Durchschlupf durch eben diese Gesetze. Vielleicht kann mein Beitrag diese verknotete Situation etwas auflockern, auch wenn die ursprüngliche Fragestellerin nicht mehr zur Disposition steht. Vorausschicken möchte ich, dass ich als Pensionär seit 2 Jahren ehrenamtlich für einen gemeinnützigen Verein tätig bin und sozial Schwache auf dem Weg ihr Recht zu bekommen begleite.


    Fälle wie diesen hier hatte ich in dieser Zeit insgesamt drei, wobei keine der betroffenen Personen ins Elternhaus zurückziehen musste. Warum?
    In persönlichen Gesprächen mit Dienststellenleitern von Argen in meiner Region konnte ich für meine Tätigkeit wichtige Details auch zu diesem Thema sammeln. Daraus ergaben sich u. A. folgende Aussagen:


    a) Der Verweis an die Eltern ist zunächst einmal ein Verweis auf deren Barunterhaltspflicht.
    b) Es gibt keine Rechtsmittel den Wiedereinzug der Betroffenen bei den Eltern zu erzwingen.
    c) Es gibt aber auch keine Rechtsmittel dem Betroffenen bei verweigertem Wiedereinzug der Eltern Leistungen zu versagen.


    Lacki hat in dieser Hinsicht recht, dass ein Anspruch, sich die vorhandene Wohnung der Betroffenen vom Staat finanzieren zu lassen nicht von vorneherein gegeben ist. Er hat aber Unrecht in seiner Aussage, die Betroffene müsse sich das von der Nichte bewohnte Zimmer mit dieser teilen oder gar auf dem Sofa nächtigen.
    Um dem § 22 Abs. 2a SGB II und auch der Situation der Betroffenen in diesem Falle gerecht zu werden, bedarf es, dass alle Beteiligten in einem Boot sitzen:


    a) Es muss Platz für einen Wiedereinzug vorhanden sein.
    b) Es bedarf des Einverständnisses der Eltern, deren Unterhaltspflicht sich auf den festgelegten und auch leistbaren Satz des Barunterhalts beschränkt, zum Wiedereinzug der Betroffenen.
    c) Es muss bedacht werden, in wie weit die Eltern überhaupt noch unterhaltspflichtig sind, zumal die Betroffene bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung abgelegt hat.
    d) Es muss die persönliche Situation der Betroffenen bedacht werden (Verbleib vorhandener Möbel, Hausrat und ggf. Haustiere etc.)


    Zusammenfassend:
    Ein Anspruch ist nicht zwingend gegeben, aber aus meiner Erfahrung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durchsetzbar.


    Ich grüße alle, die sich in diesem wundervollen Forum für die Belange der Hilfesuchenden nach bestem Wissen und Gewissen einsetzen.


    Gawain

  • na endlich jemand, der mir beispringt. zusammengefasst heißt deine aussage nämlich auch: jeder fall wird einzeln geprüft und auch so beschieden.


    Zitat

    Zum Ersten wäre vielleicht anzumerken, dass die Fragestellerin wohl von lacki's erstem Beitrag bereits verscheucht wurde und nicht mehr zurückkehrte :-).


    ganz so ist es nicht. gestern abend nach 18 uhr war die fragestellerin zum letzten mal hier im forum online.
    abgesehen davon ist es aber in der tat so, dass 99 prozent der mitglieder hier im forum ihre frage stellen, ggf. nochmals nachfragen und sich dann auf nimmerwiedersehen davon schleichen. kein dankeschön oder so. schau dir mal die statistiken in der benutzerliste genau an.

  • Natürlich wird jeder Fall einzeln geprüft, das gilt für jegliche Art von Anträgen, die bei der Arge eingehen. Du hast Dich, wie ich meine, in dieser Hinsicht etwas unglücklich ausgedrückt und vermittelst dadurch den Eindruck, es läge allein im Ermessen der Behörde, in solchen Fällen Leistungen zu versagen.
    Ich persönlich empfinde 22/2a mehr abschreckend als regulierend und vielleicht soll er auch nur diesen Zweck erfüllen ;-).


    Da magst Du recht haben, dass sich die Mehrheit der Fragesteller kurzfristig wieder aus dem Forum verabschieden. Das ist bei anderen Foren dieser Art nicht anders. Trotzdem Hut ab vor jenen wie euch, die sich für die Belange der Hilfesuchenden so engagiert einsetzen und viele Stunden ihrer Zeit investieren.


    Gruß Gawain

  • Also als erstes möchte ich mich für die zahlreichen Kommentare bedanken.
    Dann möchte ich nur noch mitteilen, das ich die ganze Zeit drinne war und eure Kommentare gelesen habe.
    Anfangs war alles verwirrend.
    Doch letztenendes versuch ich es einfach und dann kann die ARGE entscheiden.
    Kann euch ja mitteilen wie es ausgegangen ist.


    Liebe Grüße


    LeSo2410

  • Hi lacki
    Kein Wunder das die Leute sich nicht bedanken bei Deinen antworten.Ich lese jeden Tag in diesem Forum und frage mich was Du für ein Problem hast.Du beleidigst hier die Leute die hilfe suchen auf `s übelste und wunderst Dich warum keiner wieder kommt. Ganz ehrlich man sollte Dich aus diesem Forum entfernen.Du bist keine Hilfe Du bist das letzte.


    Das mußte ich mal los werden und jetzt kannste weiter auf mir rumhacken vieleicht werden dann die anderen von Deinen Komentaren verschont.