Überzahlung Hartz 4 so Richtig ???

  • Hallo


    Das Arbeitsamt verlangt von mir 320 Euro zurück. Dieser Betrag solle mir zuviel gezahlt worde sein.


    Ich Schildere mal:


    Ich bezog seit dem 15.01.10 ALG2 und bekam meine erste Gutschift inkl Miete usw von 640 Euro am 28.01.10. Ich gehe jetzt davon aus das dieser Betrag für den Zeitraum vom 15.01.10 bis 15.02.10 gilt. Das ganze ging dann so Monat für Monat weiter. Am 01.06.10 bin ich wieder an zu Arbeiten gefangen Vollzeit im Schichtdienst. So am 27.05.10 wurde die letzte Gutschrift am ALG2 von 640 Euro gebucht. Diese soll von dem Zeitraum 15.05.10 bis 15.06.10 gelten. Am ertsen Jeden Monats muss ich davon 300 Euro Miete bezahlen. Meine erstes Vorrauszahlung von 500 Euro (bekomme 2 mal Geld am 1 und den Rest am 15 den Monat drauf) meiner Firma bekam ich am 31.06.10. Jetzt verlangt das Arbeitsamt von mir diese 320 Euro zurück da ich in dem Zeitraum vom 1.06.10 bis 31.06.10 schon Lohn vom Arbeitgeber bekommen habe. Ist das Rechtens so? Ich musste doch schließlich auch am 1.06 meine Miete bezahlen/meinen Lebensunterhalt sichern und den ersten Lohn habe ich ja erst am 31.06 bekommen. Als ich mich beim Arbeitsamt abgemeldet habe wurde mir gesagt das ich nichts zurück zahlen brauche und jetzt kommt sowas. Kann mir da Jemand weiterhelfen?



    Würde mich über eine Antwort freuen.


    Mit freundliche Grüssen

  • ist richtig so. es zählt das zuflußprinzip. da du am 31.06. 500 euro aufs konto bekommen hast, zählt das als einkommen für den monat juni. und ende mai hat du ja von der arge 640 euro im voraus für juni bekommen.
    übrigens ist es abwegig, dass du hartz4-leistungen jeweils vom 15, eines monats bis zum 15. des nächsten monats bekommen hast.

  • Du müßtest mal deine Bescheide nachschauen die du am Anfang deines Bezuges bekommen hast denn die erste Zahlung ende Januar war für den Monat Februar und dann so weiter immer am Ende des Monates für den kommenden Monat.Insofern müßten die Leistungen für den Januar fehlen.