Hallo
Ich sehe mich mal wieder gezwungen ein Antrag abzugeben.
So nun ein paar Fakten zur jetzigen Situation:
- Ich lebe nun mit 28 Jahren leider immer noch bei meinen Eltern (Eigentumswohnung).
- Es besteht z.Zt. kein Untermietvertrag mit meinen Eltern
- Meine Eltern haben mich jetzt die letzten 2 Jahren während der "Ausbildung" finanziell unterstützt,wegen fehlendem Bafög.
- Wollte aber es jetzt sicherlich nicht mehr tun - irgendwann ist ja auch mal Schluss.
Sicherlich kann ich mir viele Fragen hier selbst beantworten:
- Da ich ja nun theoretisch seit meinem 25. Lebensjahr meine eigene BG bilde,spielt das Einkommen meiner Eltern ja keine Rolle mehr.
- Da es ja nun heißt:
ZitatDie in § 9 Abs. 5 SGB II aufgestellte Vermutung, dass Hilfebedürftige Leistungen von Verwandten bzw. Verschwägerten erhalten, greift nur dann ein, wenn die Arge nachweisbar feststellt, dass eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt. Besteht zwischen dem Hilfebedürftigen und seinem Verwandten bzw.Verschwägerten lediglich eine Wohngemeinschaft, weil kein gemeinsames Wirtschaften stattfindet, ist diese Norm nicht anwendbar. Folglich greift auch die widerlegbare Unterstützungsvermutung nicht.
Meine Eltern unterstützen mich seit Ende der Ausbildung nicht mehr finanziell (Dauerauftrag auf mein Konto gelöscht).
Es wird mir (Ü25) ja nun nach Abholung des Antrages eine HG unterstellt. Was soweit ja auch richtig ist.
Somit wollen sie auch Vermögensnachweise der Eltern wie Kontoauszüge,Gehaltsabrechnungen,Zusatzrenten,Investmentfonds,etc. haben...
Ich habe das soweit meinen Eltern (Einkommen z.Zt.: Vater ~ 1900€ netto,Mutter ~ 500€ netto) vorgetragen und sie sehen der ganzen Sache sehr skeptisch gegenüber bzw. sehen es nicht ein mich weiterhin zu unterstützen,da sie schon meine schulische Ausbildung (die letzten 2 Jahre - endete jetzt im Sommer) finanziert haben. Abgesehen davon haben sie auch nicht die Möglichkeiten und Mittel mich weiterhin zu unterstützen,auch wenn die "nackten Zahlen" es vermuten lassen.
Des weiteren haben meine Eltern (Wohnungseigentümer) vorgeschlagen,dass ich bei ihnen ab 01.11. zur Untermiete wohnen könnte und sie somit noch weiter entlasten könnte.
Ich habe allerdings jetzt beim dem Antrag keine "Anlage" zur Wohnung/Miete mitbekommen.
Meine Überlegung wäre jetzt:
- Widerlegung der Unterstützungsvermutung laut § 9 Abs. 5 SGB II seitens der Eltern dem Antrag beilegen
- Untermietvertrag dem Antrag beilegen
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Die Frage ist,ob die Widerlegung fruchtet...