mit freundin zusammen ziehen

  • hallo ich will mit meiner freundin zusammenziehen.
    ich habe eine 2 raum wohnung und sie will mit in meine wohnung ziehen.
    sie ist imo noch in einer anderen stadt bei ihrem arge angemeldet.
    und sie ist zur zeit bei mir als besuch, sie will aber so schnell wie möglich bei mir einziehen.


    ich gehe zwar arbeiten bekomme aber noch zusätzlich alg2 da mein einkommen zu niedrig ist.


    nun wollt ich nur mal wissen gibt es irgendwelche probleme bei der zusammenziehung seitens arge?


    und wie schaut das mit miete und alg2 aus?
    imo bezahle ich 338€ miete.


    wie schaut das dann aus wenn sie bei mir einzieht, wegen wer bekommt was und wer bekommt die miete überwiesen?

  • Hallo Voodooman,


    ich gehe mal davon aus, dass Deine Freundin nicht mehr bei den Eltern wohnt oder falls doch, dann über 25 ist. Gesetzt diesen Fall reduziert sich Euer Regelsatz auf € 323 pro Nase, abzgl. Deines Einkommens unter Berücksichtigung der entsprechenden Freibeträge.
    Die Miete als solches würde wie bisher an Dich überwiesen werden.


    vG Berthold

  • danke für deine antwort
    sie ist wie ich 33 jahre und hat schon eine eigene wohnung.
    nun will sie so schnell wie möglich zu mir am liebsten heute:)


    gibt es irgendwelche auflagen oder so die man berücksichtigen muss?


    sie bekommt imo auch hartz4

  • Na dann viel Glück für den neuen, gemeinsamen Lebensabschnitt :)
    Sie sollte sich bei ihrer Arge abmelden und Du musst ihren Zuzug melden.
    Noch 1 Tipp:
    Um euch vorerst den vollen Regelsatz (je € 359) zu sichern, könnt ihr 1 Jahr quasi auf Probe zusammenleben. Beruft euch diesbzgl. auf § 7 SGB II. In diesem Falle dürfte die Miete je zur Hälfte an jeden von euch bezahlt werden, was ja wohl kein Problem ist.


    vG Berthold

  • Natürlich kann sie sich auch bei der ARGE bei Dir am Ort melden, die würden dann die bisher für sie zuständige ARGE informieren.
    Als "Besuch" würde ich sie nicht deklarieren, zumal sie an ihrem jetzigen Wohnort gegenüber der ARGE eine Anwesenheitspflicht hat. Um euch nicht auch noch ne Sanktion einzuhandeln, solltet ihr die veränderten Verhältnisse unmittelbar melden. Es entsteht euch dadurch ja kein Schaden.


    vG Berthold