Anspruch auf Übergangsgeld?

  • Schönen guten Morgen,


    mein Partner und ich bekommen eigentlich alg 2, aber mein Freund hat eine Sanktion bis Ende November,nun hat er aber vor einigen Tagen eine Arbeit aufgenommen, wo ihm aber natürlich erst nach einem Monat der Lohn zusteht, nun ist meine Frage, hat er trotz seiner Sanktion Anspruch auf ein Übergangsgeld oder haben wir eine andere Möglichkeit diese Zeit zu Überbrücken?



    Lg weibchen:)

  • Guten Morgen Weibchen,


    der Anspruch Deines Partners endet mit dem Tag, an dem der 1. Lohn auf dem Konto ist (Zuflußprinzip). Die Realität zeigt jedoch immer wieder, dass die Arge/Job-Center dazu neigt, die Zahlungen sofort einzustellen, sobald bekannt ist, dass der Hilfebedürftige eine Arbeit aufgenommen hat.
    Dein Partner sollte daher vorsorglich das Übergangsgeld beantragen. Er wird sicher wissen, wann er den ersten Lohn überwiesen bekommt.
    Die ihm auferlegte Sanktion bleibt davon unbenommen. Sollte er jedoch aufgrund dieser Sanktion in die Situation geraden, der aufgenommenen Arbeit bis zum Eingang besagten ersten Lohnes nicht nachkommen zu können, sollte er dies ansprechen, um die Sanktion ggf. abzuwenden.


    vG Berthold

  • Zitat

    der Anspruch Deines Partners endet mit dem Tag, an dem der 1. Lohn auf dem Konto ist (Zuflußprinzip).


    der anspruch endet nicht mit dem tag, an dem der erste Lohn auf dem konto ist, sondern in dem monat, in dem das erste gehalt überwiesen würde. und wenn es am 30./31. überwiesen wurde. Es zählt das zuflussprinzip.