Durch Wohnrecht Verkehrswert mindern

  • Meine Schwiegermutter wurde von der Arge aufgefordert, ihr Vermögen zu verwerten, da sie laut Berechnung der Arge ca. 17000€ über dem Freibetrag von 16050€ liegt. Die Arge hat den Verkehrswert einzeln berechnet, d.h. Haus und Grundstück extra. Das Grundstück mit 12780 (710qm x 18€, Bodenwert). Das Haus wurde von der Arge auf 20451€ geschätzt, bzw. dies ist der Wert den Haus UND Grundstück im Jahr 2000!!!!!!!! (hier schon umgerechnet) hatten. und so kommt die ARGE auf einen Wert von ca. 33000€.
    Das ganze läuft über eine Anwältin, die dagegen klagt. Gleichzeitig hat meine Schwiegermutter ja eine Mitwirkungspflicht, d.h. sie muss sich laut Arge selbstständig um den Verkauf des Hauses, in dem wir wohnen, kümmern, also Makler kontaktieren usw. Wir wollen natürlich nicht raus, haben aber auch nicht unbedingt die finanziellen Mittel, um das Haus zu kaufen, müssten einen Kredit aufnehmen, und ob wir den bekommen, ist fraglich.
    Nun wollten wir das so machen, dass meine Schwiegermutter uns (meinem Mann, unserer Tochter, mir) ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lässt, sodass der Wert des Hauses gemindert wird, weil ja kaum jemand ein Haus kauft, in dem jemand drin wohnt, und nicht ausziehen muss. Und wenn der Wert des Hauses gemindert ist, das Haus im Prinzip keinen Wert mehr hat, wird auch die Arge nicht mehr Verlangen, dass irgendwelches Vermögen verwertet wird. Kann man das so machen oder ist das Betrug????????????????????????????? :confused::confused::confused:

  • Hallo Anja,


    diese Maßnahme würde ich mir an Deiner Stelle sparen, sie wäre rechtsunwirksam, da leicht durchschaubar, aus welchem Grund dieses Wohnrecht eingetragen wurde.


    Aber noch gilt ja § 12 SGB II. Dort heisst es im 3. Absatz u. A.:


    Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen...
    4.ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,


    Nun weis ich natürlich nicht, ob man euer Haus als "angemessen" bezeichnen kann, sprich: wie groß die einzelnen Wohnungen sind und wieviel Du selbst an Deine Schwiegermutter Miete bezahlst. Wie Du schreibst, ist ja bereits eine Anwältin in dieser Sache tätig und somit in guten Händen.


    vG Berthold

  • danke für die antwort.
    Zu dem Paragraphen muss ich sagen, dass das Haus leider nicht von der schwiegermutter bewohnt wird, sondern von uns nur. miete zahlen wir nicht, weil es halt familie ist und wir uns so geeinigt haben, dass wir nur die laufenden kosten haben.

  • Bei nicht selbstgenutzten Eigenheim sieht die Sache natürlich anders aus. Dann wird sich die Anwältin wahrscheinlich nur noch wegen des Verkehrswerts mit der ARGE streiten.
    Also wie gesagt, dass mit dem Wohnrecht würde ich erst garnicht versuchen. Meines Wissens müssten solche und ähnliche Dinge, die nicht älter als 10 Jahre sind, rückabgewickelt werden.


    vG Berthold

  • man darf sein vermögen weder verschenken, verschleudern oder verschleiern. genau das( verschleiern) wollt ihr machen. geht aber nicht, da die bedürftigkeit der mutter bereits besteht. man würde also den wert der immobilie schätzen und deine schwiefermutter könnte maximal laufende hilfe zum lebensunterhalt als darlehen bekommen. das auch nur über einen bestimmten zeitraum.

  • ja wir haben das von mehreren leuten bestätigt bekommen. uns interessiert jetzt auch hauptsächlich der wert, für den wir das haus kaufen MÜSSEN. wir wissen auch , dass es die Arge nicht interessiert, ob wir die Kinder bzw. Schwiegerkinder und Enkel sind. Sehen wir auch alles ein. Aber die Arge hat Haus und Grundstück extra geschätzt. und BEIDES wurde von meiner Schwiegermutter mit einem Wert im Jahr 2000 (!!!!!) von 40000DM angegeben. Diesen Wert hat die Arge jetzt in Euro umgerechnet, aber nur das Haus genommen, und das Grundstück ohne Haus (Größe 710qm) mit 12780 berechnet.
    Danke für die hilfreichen Antworten...