Hallo, ich brauche eure Hilfe, ich heiße Daniel und bin 17 Jahre alt, und lebe mit meinem Vater , meinem Brude und meiner Schwester in einer Bedarfsgemeinschaft. Das Amt bezahlt uns die Miete. Jetzt habe ich am 1 September eine Ausbildung angefangen und verdiene netto 560 € und ich möchte jetzt umziehen. Eine Bekannte von uns hat eine Zweitwohnung in der ich ganz billig wohnen kann. Jetzt meine Frage kriege ich überhaupt noch Kindergeld wenn ich ausziehe und wie läuft, dass mit der Ummeldung.
Und meine Hauptfrage, meine EVater hat mir gesagt ich kann nicht ausziehen weil er sonst nicht mehr genug Geld für die Wohnung bekommt. Könnten meine Famiilie eigentlich noch in der Wohnung bleiben und darf ich überhaupt ausziehen ?
Danke schon mal im Vorraus.
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Hallo butterstulle,
wenn Deine Eltern damit einverstanden sind und Du es Dir von € 560 + Kindergeld leisten kannst, dann kannst Du ausziehen.
Für Deine Eltern bedeutet dies, dass die Wohnung dann eventuell zu groß und/oder zu teuer (unangemessen) ist und sie sich innerhalb 6 Monaten eine angemessene Wohnung suchen oder den Differenzbetrag zwischen jetziger Miete und angemessener Miete selbst draufzahlen müssen.vG Berthold
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Danke schön, und meine Eltern müssten mir das Kindergeld auszahlen oder ?
Und noch eine letzte Frage, wie läuft, dass mit der Ummeldung, was muss ich da machen und mache ich das nachdem ich umgezogen bin ? -
Richtig, das Kindergeld steht dann Dir zu!
Zwecks Ummeldung gehst Du zum Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes, nimmst Deinen Personalausweis mit und sagst, Du möchtest Dich ummelden. Kostet nichts und wird an Ort und Stelle erledigt.vG Berthold
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und ich gehöre, dann nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft ?
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Nein, Du bist dann ja ausgezogen, kannst Dich selbst ernähren und bist somit nicht mehr hilfebedürftig.
vG Berthold
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Danke für die Antwort.
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Du könntest dann auch noch BAB beantragen und hättest dann auch etwas mehr Geld monatlich zur Verfügung.
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