Ich bin alleiniger Mieter und in der Wohnung wohnen wir zu dritt. Wenn ich ausziehe, hat meine Frau und Tochter dann Anspruch auf Hartz4 ? Sie hat einen 400 EUR-Job. Beginnt der Anspruch mit dem Tag meines Auszugs ? Nächstes Problem ist, der Vermieter kann theoretisch die Wohnung jemand anders vermieten, wenn er meiner Frau keinen neuen Mietvertrag bekommt. Würde ein Umzug dann auch vom Amt bezahlt ?
-
-
Um es erst einmal klar zustellen, ihr beide werdet euch trennen/scheiden lassen?
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 7,9k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,5k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,2k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 16k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7k
1
-