Hallo an Alle
ich bin Alleinerziehende Mutter von 2 Kindern (11 + 16) und habe seit zwei Jahren 2 Jobs. Einer davon ist momentan geringfügig. Nun möchte ich meinen Hauptjob aus persönlichen Gründen kündigen (was vom Arbeitsamt nicht nachvollzogen werden wird). Gleichzeitig würde ich in meinem bisher geringfügigen Job mehr arbeiten- könnte dort bestimmt ca. 20 Stunden die Woche arbeiten.
Im Hauptjob verdiende ich 1218,-€ (Nebenjob 200,00 momentan).
Wenn es stimmt, daß ALG I 60% des Einkommens bedeutet, denke ich, daß ich dann Harz IV beantragen muss.
Nun gibt es ja Sperrzeiten für ALG I und diese Kürzung bei Hartz IV bei Eigneverschulden.
Nun weiß ich nicht, was das für mich bedeuten würde.
Wäre es so, daß ich wegen des geringen Verdienstes unter Hartz IV fallen würde und dann "nur" diese 30% weniger für 3 Monate bekäme? Und müsste ich dies als Darlehen später zurückzahlen?
Für euren Rat wäre ich sehr dankbar, denn ich möchte schnellstmöglich kündigen (was nur geht, wenn ich das finanziell durchhalte )
Lieben Dank, Constanzia