Anrechnung erstes Gehalt sowie Folgemonat

  • Hallo,


    ich habe seit FEB 2010 HIV bezogen. Nun abe ich endlich eine Stelle gefunden welche ich am Montag 18.10.10 antreten werde!
    Wie erfolgt hier die Berechnung des ALGs, vor allem für den Folgemonat?
    Da ich im nächsten Monat ja auch zur Arbeitsstelle gelangen muss und mir das Geld vorne und hinten nicht reichen würde.
    Weiß jemand ob es hier Übergangsregelungen o.ä. gibt?

  • Hallo con,


    erstmal Glückwunsch zum neuen Job :)
    Du solltest dringend mit Deinem SB sprechen, denn Dein Problem betrifft jeden, der aus Hartz IV kommend eine Arbeitsstelle antritt.


    a) Du brauchst sofort Geld, um überhaupt die Stelle antreten zu können (Oktober)
    b) Und Du brauchst nochmals Geld für den November, da der Lohn für Oktober ob der wenigen Arbeitstage dürftig genug ausfallen wird.


    Das Amt muss und wird Dir in solch einem Fall überbrückend helfen. Jede andere Entscheidung würde jeglicher Logik entbehren.


    vG Berthold

  • Danke Danke :)
    Nichts freut mich mehr als wieder arbeiten zu dürfen :)
    Auch wenn mir dadurch die HIV-Erhöhung um 5 EUR durch die Lappen geht ;)


    Spaß beiseite. Gibt es dafür Regelungen oder muss ich mit Kulanz seitens meines Beraters rchnen?
    Hab ja 2 Berater, einen Finanzguru und einen für die Jobvermittlung. wen ruf ich da am Beseten an?


    Gruß

  • Ich würde jenen mit dem größeren Kopf anrufen ;)
    Auch diesen Spaß tun wir mal schnell zur Seite; der Jobvermittler sollte mit der beschriebenen Materie bestens vertraut sein.
    Es geht in dieser Sache um das sogenannte "Zuflußprinzip", auf deutsch, Dein Lohn kann erst mit Leistungen jenes Monats verrechnet werden, in dem das Geld dafür auf Deinem Konto (zugeflossen) ist.


    Entsprechend hast Du im Oktober nur Mehrausgaben, aber keinen Lohn und diese Mehrausgaben (Fahrtkosten) muss Dir das Amt vorstrecken, da Du Deinen Job sonst garnicht ausführen kannst.


    Anfangs bis Mitte November wirst Du dann den Lohn/Gehalt für Oktober erhalten. Beträgt dieser nach Abzug der zu erwartenden Fahrtkosten weniger, als Du vorher an Leistungen bekommen hast, ist auch diese Differenz vom Amt zu tragen.


    Somit wird der 1. unabhängige Monat für Dich der Dezember sein.


    vG Berthold

  • Danke der Antworten.


    Also ist es theoretisch praktisch, wenn mein neuer Arbeitgeber sagt, er bezahlt das Geld erst ab 01.12 aus?
    So hätte ich keine Rückzahlung zu leisten und hätte für nächsten Monat noch etwas Geld.
    Allerdings würd das Problem der Fahrtkosten bestehen bleiben.
    Das Einstiegsgeld ist lt. Internet eine KANN-Leistung. Muss also nicht gezahlt werden.
    Also hätte ich im nächsten Monat wieder meine ca. 300 EUR zum Leben ABER müsste davon noch in die Firma fahren?!
    Gibt es Leistungen die als Vorschuß gewährt werden? Sost kann ich ja nicht mal zur Arbeit fahren :((

  • Das Einstiegsgeld ist eine KANN Leistung, wird aber in den meisten Fällen auch bewilligt. Vorraussetzung: Du stellst VOR Arbeitsantritt einen formlosen Antrag hierauf. Deine wöchentliche Mindestarbeitszeit muß 15 Stunden betragen und darf nicht unter dem Mindestlohn liegen. Das ESG wird die zusätzlich gewährt. Also noch schnell etwas aufsetzen, mit Kopie vom Arbeitsvertrag abgeben oder einschicken. In den meisten Fällen lohn sich das ESG mehr, wie die Fahrtkosten (Mobilitätsbeihilfe). Ja, Leistung fällt weg oder wird aufgestockt in dem Monat wo Du den Lohneingang auf dem Konto hast.

  • hallo du musst mit deinem antrag zu dem mgehen der für das geld zuständig ist das wird dir dein fallmanager auch sagen war jedenfalls bei mir so denn der fallmanager ist ja nur dazuda die leute in unsinnige masnahmen zu schicken mehr nicht