"Werdenende Eltern" is kein Grund um auszuziehen?

  • Hallo ihr Lieben,
    ich da mal ein paar Fragen für meinen kleinen Bruder (20J.wohnt noch bei Mutti) und meine Schwägerin (20J.,wohnt im moment in einer WG).


    Die beiden werden in April Eltern und möchten gern zusammenziehen und ihr Kind gemeinsam großziehen.
    Er macht im Moment noch seinen Zivildienst und sie ist in der Ausbildung zur Erzieherin.Sie wird die Ausbildung nicht abbrechen.sie macht solange wie sie kann und geht dann in babypause.
    Nun war mein Bruder heute beim Amt um sich zu erkundigen ob sie zusammenziehen dürfen.Das Amt meinte sie müssen erst prüfen ob das Grund genug ist um zu hause auszuziehen.Ähm ich versteh nicht ganz warum das kein Grund sein soll.Ein Baby ist ja wohl grund genug oder?


    könnt ihr mir sagen welche Rechte die beiden haben? gibts da Paragraphen auf die man sich berufen kann?


    Ich würd mich riesig freuen wenn ihr den beiden helfen könntet.


    LG Anja:)

  • Hallo Baby,


    Ein gemeinsames Kind hebt natürlich diese U25 Regelung auf, aber deine Angaben sind ein bißchen dürftig, um über eventuelle Ansprüche etwas sagen zu können.
    Wie ist denn die finanzielle Situation der Familien aus denen die beiden kommen? Dieses wird nämlich die ARGE als erstes hinterfragen, um die Unterhaltspflicht der Eltern zu prüfen.


    vG Berthold