Einkommensanrechnung Ausbildungsvergütung

  • Hallo...


    Wir beziehen seit 5 Monaten Hartz 4, nun hat unser volljähriger Sohn (18 Jahre) im September 2010 eine Ausbildungsstelle finden können. Sein Ausbildungsvergütung beträgt Netto (nach Abzug aller gesetzlichen Posten) 462,- €. Fragen uns aber ob der neue Bescheid seine Richtigkeit hat.


    Ausbildungsbeginn 03.09.2010, seine erste erste Ausbildungsvergütung erhält er erst im drauffolgenden Monat, also 10/2010 trotzdem zieht die ARGE im Bescheid (nachstehende Aufstellung) folgendes ab September 2010 ab:
    Einkommensbereinigung: -30 €
    Sonstiges Einkommen: 300 €
    Erwerbseinkommen: 210 €
    Kindergeldeinkommen: 184 €


    Da stellen sich uns nachstehende Fragen:



    Frage 1:
    Im Monat September steht uns steht uns seine Ausbildungsvergütung doch noch nicht zur Verfügung und wird doch erst im drauffolgenden Monat vom Arbeitgeber bezahlt. Ist dieser Abzug berechtigt ab September oder erst ab Oktober?


    Frage 2:
    Ist diese o.a. Berechnung richtig?


    Frage 3:
    Wo ist hier der pauschale Abzug vom Einkommen in Höhe von 20% o.ä.?


    Frage 4:
    Ist es möglich nachstehendes mit der ARGE abzusprechen?
    Dass unser Sohn nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört, sondern mit uns Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft gemäß § 9 Abs. 5 SGB II lebt.
    Wir die Eltern müssten dann eidesstattlich erklären, dass wir vom Sohn mit Ausnahme des Mietanteils (der wird uns Eltern nämlich künftig abgezogen) keinerlei Unterstützung aus Sohnemanns Einkommen oder Vermögen erhalten.


    Wer hat bereits Erfahrung mit ähnlichem Fall machen können, oder das Wissen hierzu verfügt. Für jede Antwort "Vielen Dank" im voraus.


    Es grüßt euch yalgon

  • Hallo Yalgon,


    um den Mietanteil berechnen zu können, wäre es gut zu wissen, wieviel Personen ihr insgesamt zuhause seit, aber das kannst Du letztendlich sicher selbst ausrechnen.
    Das Einkommen Deines Sohnes beträgt € 462 Ausbildungsvergütung zzgl. € 184 Kindergeld, also in der Summe € 646. Das ihm zustehende Sozialgeld von € 287 (+ Mietanteil) ergibt gewiss weniger als sein Einkommen. Entsprechend erhält er keine Leistungen mehr nach dem SGB II und gehört nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft sondern lebt mit Euch in einer "Haushaltsgemeinschaft", wie Du schon richtig geschrieben hast. Dies regelt § 7 Abs. 3 SGB II.


    Der Bedarfsgemeinschaft sein Einkommen anzurechnen ist daher falsch!
    Du solltest also bei der ARGE vorsprechen oder besser noch schriftlich zusammen mit der von Dir schon erwähnten eidesstattlichen Versicherung darauf hinweisen.


    vG Berthold

  • Im September stehe euch sowieso die kompletten Leistungen zu da er ja erst im Oktober sein erstes Gehalt bekommen hat.Dies kannst du ja mit dem Kontoauszug nachweisen und ab Oktober fällt er bei euch ganz raus und bezahlt nur noch den Mietteil.Die ARGE versucht es meist das Einkommen des Kindes mit anzurechnen damit sie weniger zahlen müssen.Dein Sohn sollte auch Wohngeld beantragen.