Hallo finni,
es ist völlig klar, dass Deine Mutter mit Dir in Haushaltsgemeinschaft lebt und ihr Dein Einkommen nicht angerechnet werden darf.
Der Fehler, dass ihr nicht vorwärts kommt, liegt darin begründet, dass ihr versucht den Fall in persönlichen Gesprächen oder am Telefon zu lösen. Hier gibt es aber nichts zu Lösen, nur etwas zu erklären und zwar von Seiten Deiner Mutter:
Hiermit widerspreche ich der Vermutung der Unterstützung durch meine Tochter gemäß § 9 Abs. 5 SGB II und erkläre an Eides statt, dass ich von ihr außer dem Mietanteil weder aus ihrem Einkommen noch aus ihrem Vermögen eine solche Unterstützung erfahre!
Nach Vorlage dieser eidesstattlichen Versicherung ist die SB gehalten, einen Bescheid zu erlassen und im widersprüchlichen Falle die Ablehnung zu begründen, welches ihr jedoch sehr schwer fallen würde. Er wird mit Sicherheit nichts von jenem Unsinn enthalten, welcher Dir am Telefon oder persönlich nahegebracht wurde.
Gruß Gawain