Nach 5 Mon. stellt Bildungswerk fest Firma darf nicht ausbilden

  • Mein Sohn hat im Rahmen einer einjährigen Bildungsmaßnahme über das Bildungswerk an etliche Praktikas teilgenommen, wodurch er dann seit April diesen Jahres bei einer Firma blieb, da man ihm dort eine geförderte Lehre über das Bildungswerk zusagte.


    Er arbeitete dort seit April wöchendlich bis zu 40 Stunden für 220 €/ mon.


    Den August hatte er dann frei, da der Lehrgang zum 16.07. beendet war und die Lehre zum 01. 09. begann. Die Firme wollte ihn in dieser Zeit nicht, da sie ihn hätten bezahlen müssen.


    Also kein Problem, eine Lehrstelle war wichtiger.


    Ende August mußten wir in die Firma, dort wurde dann mit einem Herrn des Bildungswerkes, den Firmeninhabern und meinem Sohn die Lehrstelle nochmals bestätigt und schrifliches erledigt. Unterlagen bekamen wir nicht, Ausrede war, der Herr vom Bildungswerk sei nicht unterschriftsberechtigt, sie würden mir aber in den nächsten Tagen zukommen. Dieser Herr kam nochmal zu uns nach Hause, ohne Unterlagen, jedoch nochmals mit der Zusage alles wäre Ok und genehmigt, wir sollen zusätzlich Fahrgeld beantragen und mehr.


    Mein Sohn fing dann seine Lehre pünktlich zum 01.09 an, meldete sich bei der AOK an, sowie in der Schule, mußte er selber machen und war froh endlich eine Lehrstelle zu haben.


    Bei mehreren telefonischen Anfragen, wo denn der Lehrvertrag bliebe, hieß es der Herr wäre wohl nicht mehr tätig, aber es wäre alles am laufen. Dann bekam mein Sohn eine Kopie, welche jedoch noch nicht vom Bildungswerk unterschrieben war.


    Am 05.10. bekam ich einen Anruf, ich solle doch bitte schnellst möglich zum Bildungswerk kommen, es wäre etwas eingetroffen und man müsse dies mit mir und meinem Sohn besprechen.


    Dann der Hammer. Man teilte mir mit, dass mein Sohn arbeitslos sei. Man habe festgestellt, das der auszubildende Betrieb nicht zur Ausbildung berechtigt sei und mein Sohn dort nicht mehr hingehen dürfe. Auch habe man keine Lehrstelle für ihn werde sich aber bemühen eine neue zu finden. Zahlungen würde es auch nicht mehr geben, jedoch müsse mein Sohn dort regelmässig an den Maßnahmen teilnehmen, wird aber dafür nicht endschädigt. Dann machte man erst mal einen neuen Test, bei allen vorherigen war er fähig für eine 3 1/2 jährige Ausbildung, jetzt teilt man mir mit, dass er sich ja nicht konzentrieren könne und er darum nur eine 2 jährige Ausbildung genehmigt bekommt, worauf ich das ablehnte.


    Was können wir jetzt tun und was ist unser Recht?

  • Hallo,


    zum Anwalt und das Bildungswerk, das seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist auf Schadenersatz verklagen. Es ist natürlich alles einfach mit schriftlichen Unterlagen, aber Zeugen reichen auch aus. Viel Glück!!!!!!


    Gruß
    Wolfgang

  • Hallo,


    zum Anwalt und das Bildungswerk, das seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist auf Schadenersatz verklagen. Es ist natürlich alles einfach mit schriftlichen Unterlagen, aber Zeugen reichen auch aus. Viel Glück!!!!!!


    Gruß
    Wolfgang



    Also wir haben eine Kopie vom Ausbildungsvertrag, leider hat diesen das Bildungswerk noch nicht unterschrieben, wurde aber von dort erstellt und die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, dort wurde er über das Bildungswerk angemeldet.

  • Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine BAE geförderte Ausbildung handelt. Üblicherweise ist es so, dass nicht das Bildungswerk festlegt, ob dein Sohn eine zwei- oder dreieinhalbjährige Ausbildung macht, sondern der Auftraggeber, sprich Arge oder AfA. Wo wurde dieser Test gemacht?
    Der Ausbildungsvertrag ist erst dann gültig, wenn er von der entsprechenden Kammer eingetragen ist und das ist wahrscheinlich das Problem bei euch, die Kammer hat den Vertrag nicht anerkannt weil keine Ausbilderberechtigung vorliegt. Eigentlich sollte das normale Vorgehen sein, dass vorher eine Dienstantrittsvereinbarung o.ä. abgeschlossen wird, die als Vorvertrag gilt.
    Der Bildungsträger ist dafür zuständig, die Ausbildereignung vorher zu klären bzw. einen anderen betrieb zu finden. Auch die Berufsschulanmeldung sollte über den Träger laufen, er muss als Arbeitgeber ja das Ausbildungsverhältnis gegenüber der Schule bestätigen.
    Hört sich für mich so an, als hätte der Träger Mist gebaut. Da würde ich gegen vorgehen.