Ich besitze eine Eigentumswohnung und beziehe H IV-Leistungen.
Folgender Sachverhalt stellt sich mir nun:
In unserer Gemeinde wurde die Wasserversorgungsanlage erweitert und modernisiert. Dafür müssen alle Haus- und Eigentumswohnungsbesitzer aufgrund einer gemeindlichen Satzung entsprechende Beträge entrichten. Die Beträge richten sich nach vorhandener Grundstücks- und Geschoßfläche. In meinem Fall geht es hierbei um einen Erschließungsbeitrag in Höhe von rund 1.950,-- Euro.
Meine Frage lautet nun:
Gibt es für einen solchen Beitragsbescheid Leistungen nach Hartz-IV?
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Hallo Musikurt,
von derartigen Leistungen habe ich noch nicht gehört. Ich denke mal, die Gemeinde wird Dir dieses Geld wohl vorläufig stunden müssen.
vG Berthold
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Wohneigentum gestaltet sich im SGB II immer schwierig.
Es wird Änderungen ab nä. Jahr geben!
Momentan werden unabweisbare Kosten dieser Art eventuell durch Darlehen ermöglicht. Unbedingt im Vorfelde zum Jobcenter, Nachweisen, dass die Kosten nicht abwendbar sind und auch dass die Gemeinde nicht stunden würde, wenn es so ist.MfG
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