Gerichtsurteile

  • Hallo Forumianer,


    ich weis nicht ob es die richtige Rubrik ist, evtl. verschieben.


    Wie verhält es sich mit einem Gerichtsurteil von einem Sozialgericht aus einem anderen Bundesland.
    Das Urteil beruft sich auf § XY aus dem SGB XII.


    Muss sich unsere ARGE an dieses Urteil halten oder können sie Pauschal ablehnen ?


    Gruß


    Tommy

  • Hallo,


    entsprechend des Instanzenweges gilt ein Urteil immer nur in der Region. Beispiel Sozialgericht(SG) Stade gilt nur für Stade und nicht für Lüneburg. Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Niedersachsen in Celle gilt nur für Niedersachsen und Bremen, da diese Länder ein gemeinsames Landessozialgericht haben. Urteile des Bundessozialgerichtes in Kassel( BSG) gelten für die gesamte BRD, können aber durch das Verfassungsgericht revidiert werden. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof hat nicht unbedingt eine bindende Wirkung, aber aus politischen Gründen werden die Urteile meist auch anerkannt.


    Man kann aber das Urteil eines Gerichtes eines anderen Bezirkes immer als Grundlage für eine Klage nehmen, da hierin haüfig höhere Instanzen in den Begründungen zitiert werden.


    Gruß
    Wolfgang