ALG 2, Partner und Krankenversicherung

  • Hallo zusammen :)
    Habe zwar die Suchfunktion genutzt (muss ja nicht 500 mal den fast gleichen Beitag geben) aber etwas vergleichbares habe ich nicht gefunden, oder stumpf übersehen.


    Ich habe gerade folgendes Problem, und vielleicht weiss einer hier nen Rat für mich :)


    Ich bin vor einer weile zu meinem Freund / Partner gezogen ohne Krankenversicherung und Geld ect. (hat leider alles eine sehr üble vorgeschichte). Mein Freund bezog bis dahin ALG I. Dann haben wir vor etwa einem Monat ALG II beantragt, mit Mitgliedsbestätigung der Versicherung ect. aber bisher wurde noch nicht über den Antrag entschieden.
    Alles klein Thema soweit ...
    Aber vor 2 Tagen hat mein Partner wieder einen Vollzeitjob gefunden (gut bezahlt). Und nun mache ich mir da etwas sorgen um meine (bzw. noch keine) Krankenversicherung denn ich denke nicht, wenn man den Arbeitslosengeld II Rechnern glauben darf? das der Leistungsanspruch weiter besteht. Und so wie es gerade aussieht könnte es noch eine weile dauern bis ich auch einen Job gefunden habe ...


    Die eigentliche Frage ist aber was ist mit dem ALG II Antrag? wir haben ihn gestellt bevor er wieder Arbeit gefunden hat und es wurde noch nicht darüber entschieden? Da eine Monatsfahrkarte und Arbeitskleidung nicht gerade kleingeld ist, brauchen wir zumindest für diesen Monat jeden cent (wir oder besser er hat noch genau 60€ in der Tasche für diesen Monat :eek:)


    Und wie wird das mit der Krankenversicherung laufen? ich schätze ich muss mich Privat Versichern? Da eine Familienversicherung nicht in Frage kommt, aber wenn der Leistungsanspruch mit dem Job meines Partners ausfällt ... wie soll ich das denn zahlen? viel mehr als mich um einen Arbeitsplatz zu bemühen kann ich leider nicht.
    Ich kann doch nicht von meinem Partner verlagen für meine Versicherung zu blechen, ich bin schon froh das ich bei ihm einziehen durfte und er sich sonst um mich kümmert ...
    Ich hatte nicht vor zu Heiraten nur wegen einer Krankenversicherung :/ was er vom Heiraten hält wüsste ich eh nicht, war bisher kein Thema bei uns.


    Ich hoffe jemand hat da einen Rat oder Tip für mich :)

  • Es kommt darauf an wie alt du bist und aus welchem Grund solltest du unter 25 sein du von zu Hause ausziehen mußtest.Die Zeit wo ihr den Antrag gestellt habt werdet ihr auch Leistungen bekommen sofern die Vorraussetzungen erfüllt sind.Für die Zeit bis zum ersten Lohn kann dein Freund einen Übergangsantrag stellen.Wenn das erste Gehalt erst Anfang des Monates eingehen sollte so hätte er auch noch Anspruch auf Leistungen für diesen Monat.Bei dir wäre es so das du einen eigenen Antrag stellen müßtest mit dem Hinweis das ihr nur auf probe zusammen wohnt und noch nicht gemeinsam wirtschaftet dann bekommst du ein Jahr lang deine eigenen Leistungen und die Miete zur Hälfte und wärst dann auch krankenversichert.

  • Es ist so: Ja ich bin noch unter 25. Ich bin erst von Zuhaus rausgeschmissen worden und zu meinem Partner gezogen (in ein anderes Bundesland) , zuerst habe ich versucht auch ohne ALG II auszukommen und Arbeit gesucht, als wir dann gemerkt haben das so das Geld zu knapp ist haben wir einen ALG Antrag gestellt als BG ... das war vor etwa einem Monat, der Antrag läuft also noch und ist noch nicht bewilligt.


    Da ich davon ausgehe das mein Partner nun zuviel verdient?! Habe es im Rechner mal überschlagen ...(er hat den neuen Job vor 2 Tagen angefangen)
    werden uns als BG keine Leistungen mehr zustehen, aber von der Antragsstellung bis zu seinem ersten Gehalt, das muss dann doch nachgezahlt werden? Ohne sind wir aufgeschmissen, ist einfach so.


    Das ist aber nur das kleinere Übel ... mit dem ALG II Antrag (der ja noch nicht bewilligt ist) sollte ich wieder Krankenversichert werden. Das wird ja jetzt nun hinfallen?! ....


    Zitat

    Bei dir wäre es so das du einen eigenen Antrag stellen müßtest mit dem Hinweis das ihr nur auf probe zusammen wohnt und noch nicht gemeinsam wirtschaftet dann bekommst du ein Jahr lang deine eigenen Leistungen und die Miete zur Hälfte und wärst dann auch krankenversichert.


    Zu spät, leider ... wir haben uns ja schon aus reiner unwissenheit als BG gemeldet :mad:
    das kann ich ja jetzt schlecht wieder zurücknehmen und sagen :" öh, nö ... das stimmt ja gar nicht".


    Ist noch die einzige Frage was ist mit der Krankenversicherung bis ich wieder Arbeit gefunden habe?
    Ich kann doch nicht einfach meinem Partner vor den Kopp knallen:"Hey du verdienst zuviel, bezahl meine Versicherung!" Er hat wirklich andere sorgen und schulden um die er sich kümmern muss da kann er sich nicht auch noch mit einer Versicherung, die nichtmal seine eigene ist belasten.
    Ich bin schon froh das er gesagt hat das ich zu ihm ziehen kann, und das er mir mit dem Papierkram helfen möchte ect.


    Gibt es da nicht irgendwie eine andere Lösung? Und nein Familienversicherung kommt nicht in Frage.
    Da ich auch sonst kein Einkommen habe steht auch eine Private Versicherung nicht zur wahl ...

  • Familienversicherung ginge eh nur wenn hier verheiratet wärt.Bei der ARGE hätten sie euch eigentlich darauf hinweisen müssen das es diese Möglichkeit des Zusammenlebens auf Probe gibt.Ich nehme mal an das ihr gemeinsam den Antrag gestellt habt und das die SB euch dann als Bg gerechnet hat.Ich würde denen kein Geld schenken und nochmal zur ARGE gehen und dort nachträglich angeben das ihr nur auf Probe zusammenlebt.Dafür gibt es extra Formulare.Es kann dir doch egal sein was die dort denken aber dann bekommst du einerseits monatlich deine Leistungen die dir zustehen und andererseits bist du krankenversichert.Ansonsten müßte dein Freund die Versicherung monatlich bezahlen.

  • Hallo,


    Formular VE hier ist der Link, ich hoffe er funktioniert http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-VE-Verantwortungs-u-Einstehensgemeinschaft.pdf Wenn ihr die Fragen 1a bis 1d mit "Nein" beantwortet seid ihr keine BG und du musst unter 2 noch eintragen Siehe oben.
    Trifft VE zu kannst du auch noch rückwirkend deine Ansprüche geltend machen, denn die ARGE aht dann rechtswidrig gegen §§ 14, 15 SGTB I verstoßen.


    Gruß
    Wolfgang