hallo,
wenn ich mir mein elterngeld ausbezahlen lasse, welches ich auf 2jahre gelegt hatte, darf das arbeitsamt die einmal zahlung als einkommen mit einrechnen.??
es sind 7 monate zu 150,-.
wenn man doch ein sparvermögen haben darf, müßte das doch darunter fallen. nur das es bei der elterngeldstelle gespart wurde, und nicht auf der bank.
versteht ihr?
aber wie sieht es gesetzlich damit aus.
dürfte mir das arbeitsamt nun die auszahlung meines elterngeldes wegnehmen oder nicht ???
hoffentlich weiß dies jemand !
liebe grüße
drea43