Hallo zusammen,haben jetzt eine Berechnung bekommen weil ich mit meinr verlobten zusammen gezogen bin
sage und schreibe bekommen wir nur 321,50 Euro zusammen das wäre für jeden160,50 Euro miete wird ja vom amt übernommen ihre tochter bekommt kindergeld und unterhaltvorschuss irgendwie kann doch hier was nicht stimmen.
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Hallo snukibear,
Euer Anspruch beträgt neben den Kosten der Unterkunft € 646 Regelleistung. Hiervon werden Kindergeld und UVG abgezogen.
vG Berthold
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Sind die 321,50€ der Rest, nach abzug der Miete? Da du schreibst, wird vom Amt übernommen.
Versuch doch mal den Rechner in meiner Signatur, dann hast DU einen "in etwa" Vergleich. -
Die Miete übernimmt doch normalerweise das amt habe den rechner schon benutzt und da kammen ganz andre ergebnisse raus nur beim amt sagen die uns steht nur das zu nur wie soll man davon mit drei personen leben
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Ja ist schon richtig. Aber es ist nicht von vornherein üblich das die Miete vom Amt gleich an den Vermieter überwiesen wird. Dafür muß es Gründe geben. Steht in dem Bescheid denn ein Betrag für die Unterkunftskosten bei? Bist Du im Bescheid mir Aufgeführt?.. Habt Ihr andere Einnahmen, wie Lohn, Kindergeld, Unterhalt usw.?
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Hallo es stehen untekunftskosten dabei,und im bescheidt bin ich auch aufgeführt
dann kommen noch kindergeld wohngeld unterhalstvorschuss die tochter 3 jahe wird daher nicht aufgeführt
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