Betriebskostenguthaben bei Eigenanteil der Miete

  • Hallo!


    Ich habe meine Betriebskostenabrechnung für 2009 bekommen. Rausgekommen ist ein Guthaben von 205 Euro. Normalerweise zählt dieses ja als Einkommen. Allerdings liege ich mit meiner Gesamtmiete über den erlaubten Satz von 378 Euro, genau 386 Euro beträgt die Miete. Daher zahle ich monatlich 8 Euro von meinem Regelsatz, bzw. da ich aufstockend Hartz4 erhalte von meinem Lohn. Das sind also 96 Euro im Jahr. Meine Frage ist nun, ob die Arge mir nun die ganzen 205 Euro abziehen darf, oder ob ich die Differenz von 109 Euro einbehalten darf. Es sind ja überwiegend Heizkosten, die ich erstattet bekomme. Sicher auch deshalb, weil ich sehr sparsam mit der Heizung umging. Für Antworten danke ich schon mal recht herzlich.


    Petra

  • Hallo Petra,


    ich gehe mal davon aus, dass diese € 386 Miete auch alle Nebenkosten beinhaltet. Davon bezahlt die ARGE € 378 (das sind 98 %) und Du nur € 8 (das sind 2%). Entsprechend würde Dein Guthaben wohl aufgeteilt werden.
    Ich habe es aber auch schon oft genug erlebt, dass sich die ARGE für derartige Rückerstattungen der NK (angeblich zu hoher Aufwand dies zu verrechnen... warum auch immer?) garnicht interessiert.
    Melden musst Du es aber allemal. Also geh am Besten mal mit Deiner Abrechnung zum SB!


    Sollte es tatsächlich zu einer Anrechnung kommen, dann wohl eher unter Zugrundelegung der von mir benannten Prozentanteile.


    vG Berthold