Nach jahrzehntelanger Arbeit stürzt ein Mann in Arbeitslosigkeit und gerät bei der ARGE Märkischer Kreis in Hemer an einen Sachbearbeiter, dessen einziges Ziel die Sanktionierung zu sein scheint.
Er überzieht den 55-jährigen mit Auflagen, die vielleicht im Normalfall angemessen sind, den Erwerbslosen aber offensichtlich zurzeit überfordern.
In kurzen Abständen wird mehrfach sanktioniert. Ein erteilter 6. Sanktionsbescheid in Folge sieht eine totale Leistungsverweigerung für die Monate August, September und Oktober 2010 vor.
Keine Leistungen, keine Miete, keine Heizkosten, keine Gnade.
Er findet Hilfe bei dem Verein aufRECHT e.V. in Iserlohn,
. . . und das Blatt wendet sich.
Die Widerspruchstelle knickt ein, vier Sanktionen werden kommentarlos aufgehoben, um den Beschwerdewert zu unterlaufen, aber die Widerspruchstelle der ARGE MK versucht eine höchst mögliche Sanktion (20%) aufrecht zu halten.
Bei der Durchsicht der Bescheide tauchen etliche Fehler auf, so dass elf Bescheide mit Überprüfungsanträgen angegriffen werden. Die inkompetenten Sachbearbeiter machten etliche Fehler. Jetzt ist ein Rechtsanwalt beauftragt, mehrere Widersprüche durchzusetzen.
Widerstand lohnt.
Die Dokumentation seines Rechtsstreites mit anonymisierten Schriftwechseln auf beispielklagen.de
http://www.beispielklagen.de/klage026.html
Ein Beschwerdeverfahren ist noch anhängig. Die Sache hat ein Nachspiel.
Ich werde weiter berichten.