Leistungen für meine Tochter ?

  • Hallo, habe eine Frage zu Leistungsansprüche. Unserer Tochter ( 19 Jahre ) ist nach einer Meinungsverschiedenheit ausgezogen. Sie geht im Moment einen 400 € Job nach. Hat sie einen Anspruch auf irgend welchen Leistungen? Unterstützung bei der Miete, finanzielle Unterstützung ?
    Sie sagte uns, wir werden einen Termin bei der Arge bekommen. Kann mir einer sagen weswegen ??


    Danke schon mal !!!

  • Bist Du Hartz 4 Empfänger und gehörte Deine Tochter zur Bedarfsgemeinschaft ?
    Wenn ja, dürfte Deine Tochter ohne Einwilligung der ARGE gar nicht ausziehen. Es sei denn das sehr schlechte Umstände in der derzeitigen Wohnung vorlegen würden. Diese würden aber erst einmal überprüft werden.
    Also erst mal abwarten.


    Gruß

  • Hallo,


    etwas verwirrend. Eure Tochter wohnt in eurem eigenen(?) Haus(?) und ist ausgezogen(?).
    Ist Sie ausgezogen und bewohnt eine eigene Wohnung, so gehört sie nicht zu eurer BG. Wohnt Sie in eurem Haus, so versucht die ARGE eine Hausgemeinschaft(HG) daraus zu machen, die lt. Gesetz auch unter bestimmten Bedingungen als BG eingestuft werden kann und betrachtet dann das Gesamteinkommen.


    Gruß
    Wolfgang

  • Hallo


    @ kurse 2007: Knuffi 24 hat geschrieben das er/sie kein ALG II Empfänger ist.


    @ Knuffi 24: Ich denke Mal das die 19järige gerade nicht weiß was sie will, ob sie warm oder kalt ist. Sie kennt nur Rechte aber keine Pflichten. Wenn sie ausziehen will, würde ich sagen "Geh mit Gott aber geh". Aber ohne einen Cent von mir für deinen Unterhalt. Sollten Forderungen kommen würde ich diese verweigern mit dem Hinweis das im Haus ein Zimmer zur Verfügung steht.
    Wenn sie meint eine eigene Wohnung haben zu müssen soll sie diese auch eigen bezahlen.


    MfG

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